Moin moin,
wenn Dein Chef - ich gehe mal davon aus, dass es sich um den Wachenleiter handelt - nix daran ändern kann, würde ich mich an den Rettungsdienstleiter wenden.
Gruß, Mr. Blaulicht
Moin moin,
wenn Dein Chef - ich gehe mal davon aus, dass es sich um den Wachenleiter handelt - nix daran ändern kann, würde ich mich an den Rettungsdienstleiter wenden.
Gruß, Mr. Blaulicht
ich würde den dienst nicht antreten?!
erstens bin ich richtig am arsch wenn irgendwas passiert oder das irgendwer mitkriegt.
zweitens wird die feuerwehr / leitstelle das nicht mit sich machen lassen
drittens verstößt das gegen div. gesetze
Das wär mir so egal was da der Wachleiter macht.
Den Dienst nicht antreten bedeuten Leistungs- bzw. Arbeitsverweigerung und hätte unter Umständen die sofortige Kündigung zur Folge.
Ausserdem gibt es ja auch noch einen unqualifizierten Krankentransport, der sehr wohl mit der oben genannten Besatzung durchgeführt werden darf.
Die Leitstelle muss allerdings auf jeden Fall wissen, wie das Fahrzeug besetzt ist, um es richtig disponieren zu können.
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (06.05.2007 um 00:22 Uhr)
Das war ja meine rede! Auf keinen Fall nicht zum Dienst antreten! Das ist eine Arbeitsverweigerung.
MFG
Christian
Ebend... Den Dienst antreten und das Fahrzeug bleibt S6 (Nicht Einsatzbereit) bis entsprechendes Personal vor Ort ist ^^
MfG Fabsi
Also ich würd das so machen. Ich würd pünktlich zum Dienst erscheinen auf die Einteilung schauen. Wenn ich als RH als Fahrzeugführer eingeteilt bin und kein RettSan als Fahrer würd ich dem Wachleiter bescheid geben das wir für die Quallifizierten Krankentransport nicht einsatzbereit sind. Das gleiche würd ich der Leitstelle mitteilen. Die kann euch immer noch als "Liegendtaxi" verwenden oder für Kurierfahrten. Der Wachleiter kann ja immer noch entschieden was er mit euch anfangen kann. Ich würd euch z.B. die Fahrzeuge Reinigen lassen oder Protokolle in die EDV eingeben. Bei uns ist das mit den KTW Besatzungen (alles FSJ) nicht so das Problem. Da sind Fahrer und Transportführer beide RS.
schönen Sonntag
Michael
Du kommst grundsätzlich zum Dienst, stellst fest das die rechtlichen Bedingungen nicht vorhanden sind und meldest das Fahrzeug, falls sich nicht tauschen lässt, ab.
Das meldest du schriftlich an Leitstelle und die nächst höhere Ebene
Problem bekommt dein Chef weil
a) er so eingeteilt hat
b) er auf deinen Einwand nix gemacht hat.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
BayRDG Art. 12
(...)
(2) 1Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen
zu besetzen. ²Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter mit
einer nach Art. 28 Abs. 1 Nr. 4 zu bestimmenden Qualifikation, bei der
Notfallrettung hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen.
³Von Satz 2 kann ausnahmsweise im Einzelfall abgewichen werden, wenn
ansonsten der Krankenkraftwagen nicht zum Einsatz kommen könnte.
Also, rechtlich gesehen im Prinzip möglich, aber es heißt hier "ausnahmsweise", d.h. es muss wirklich an diesem Tagen die personelle Situation nichts anderes hergeben und sich kurzfristig so ergeben haben. Wenn jemand 4 Wochem im Voraus ne "Unterbesetzung" plant, ist das durch das Gesetz meines erachtens nicht gedeckt, und das klingt hier für mich so.
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