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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

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  1. #1
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    Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

    Moin moin,

    folgende Situation: Ihr werdet auf dem RTW zu einem Patienten auf der Strasse alarmiert. Die Anfahrt erfolgt auf Anweisung der Leitstelle ohne Sonderrechte.
    Die Strasse ist eine längere Strasse, die sich durch ein komplettes Wohngebiet zieht. Sie ist immer mal wieder durch eine Einbahnstrassenregelung unterbrochen.
    Ihr fahrt also der Strasse entlang und seht den Patienten auch schon in einiger Entfernung auf der Strasse liegen. Um allerdings auf dem schnellsten Weg zu ihm zu gelangen, müsstet Ihr die letzten 20, 25 Meter gegen die vorgegebene Fahrtrichtung fahren.
    Wie verhaltet Ihr Euch, und wie rechtfertigt Ihr Euer Verhalten?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    987
    Tja wenn die Leitstelle sagt das es nicht dringend ist, fahre ich ohne Sosi und fahre korrekt in die Zielstraße rein. Seh ich jetzt aus 20m Entfernung ne Blutlache neben der Person liegen, fahr ich mit SoSi auf dem kürzesten Weg in die Straße rein. Ist immer davon abhänig was man sieht und was gemeldet wurde. Wenn die Leistelle jetzt nen verstauchten Knöchel gemeldet hat, ist es logisch das die Person auf der Straße liegt und ich kann in Ruhe vernünftig in die Strasse fahren.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  3. #3
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    ich passe es der gegebenheit an
    ist es ein wohngebiet oder mitten in der nacht fahre ich ohne sosi an
    ist es eine belebte strasse mache ich sonderrechte an

    rechtfertigung? es ist halt so
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    264
    Sofern die Straße wirklich ruhig ist und breit genug, dass es relativ ungefährlich ist, fahr ich die 20 Meter gegen die Einbahnstraße. Macht dann echt irgendwie ein blödes Bild, wenn der Patient einen schon sieht und man erst nochmal um den Block fährt.

    Wenn jemand muckt, für mich hat die Situation von weitem einfach so ausgesehen, als sei der Patient akut gesundheitsgefährdet, dass gegenteil wird mir wohl keiner beweisen können.

  5. #5
    Mauri Gast
    Ich würde gegen die Fahrtrichtung einfahren, natürlich mit SoSi.
    Rechtfertigen würde ich das ganze damit, dass der Fahrer über den Einsatz von SoSi entscheidet und nicht wie irrtümlicherweise oft behauptet wird die Leitstelle.

    So hab's ich zumindest gelernt!

  6. #6
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    2.942
    Beachtet werden muss, dass es in den utnerschiedlichen Ländern, z.T. in den verschiedenen Labndkreisen, unterschiedlich sein kann, ob die Leitstelle weisungsberechtigt ist (Stichwort Trägerschaft usw.).

  7. #7
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    Sind wir im Rettungsdienst oder nicht???

    Hey Mr. Blaulicht!
    Die Situation mit den Problem kenne ich nur zu gut!!!
    In meinen Anerkennungspraktikum zum RA bin ich in einen Landkreis Rettung gefahren wo zu bestimmten Notfällen die Anfahrt ohne Sonder- und Wegerecht angeordnet wurde. So zum Beispiel: "Kreislaufdysregulation - Anfahrt Ohne!" <<-- Standart!!! Ich frage mich wie die Disponenten soetwas verantworten können und dann kommt man an und darf sich anhören "Och das hat ja lange gedauert..." (bei manchmal mehr als 15min Fahrtzeit!!!!). Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, denn das Opfer bzw. die Helfer die dabei sind werden sich ja auch denken "Was'n das für Hoschi???", also Leuchten (und Hupe) an und durch! Wir sind hier ja schließlich im Rettungsdienst und wollen Menschen helfen, da könnten die genauso gut nen KTW hinschicken!!! Die Situation gab es auch mal! VKU: RTW fährt auf Anweisung ohne und KTW mit Signal!!! :D :D :D es gibt halt manchmal Nasen!!!!
    Naja, aber letztendlich sind sie uns ja weisungsbefugt! :( :( :(

  8. #8
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    Zitat Zitat von feuerwehrmann84
    ...Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, ...
    Warum rechtfertigender Notstand? Du weißt schon was das ist und wie es angewendet wird? (Rechtfertigender Notstand ist NICHT, wenn man in der Not steht und sich dabei rechtfertigt *g* :-) )

    Du brauchst keinen rechtf. Notstand. Zu was auch? Du kannst es doch über 35 (5a) StVO begründen. Wie in dem Fall erachte ich die höchste Eile (für Def und Fallbezug hab ich jetzt keinen Bock) als gegeben. Und die Gefahr schwerer Gesundheitlicher Schäden sollten von qualifizierten Rettungsdienstmitarbeiten auch begründet werden können.
    Auch wenn die Leitstelle über die grundsätzliche Anwendung von Sondersignal entscheidet, bleibt es dennoch dem Fahrer überlassen, wie z.B. hier im vorliegenden Fall in Einzelfällen SoRe nach 35 StVO in Anspruch zu nehmen, sprich entgegen der Einbahnstraße zu fahren wenn ich den Patienten schon liegen seh.

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Hallo !

    Wobei sich mir die Frage stellt, ist das Einschalten von Blaulicht und Einsatzhorn wegen den 20m Fahrweg grundsätzlich erforderlich, wo bleibt der Zeitgewinn? Wenn die Einsatzstelle ohnehin zu sehen ist, ist das Verwenden von Einsatzsignalen grundsätzlich in Frage zustellen!!
    Sollte ich nicht weiterfahren können ( warum eigentlich kann man in dem beschriebenen Fall dies nicht ), warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?

    Ansonsten kann der Rettungsdienst bei der Abwendung von schweren gesundheitlichen Schäden Sonderrechte ( nicht Blaulicht und Einsatzhorn ) nach §35 StVO wahrnehmen und auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren.


    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    , warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?
    /Jokemode an/

    Hallo??? Sind wir nicht alle ein bisschen Zivis? Da gehn wir doch nicht zu fuß :D

    /JM aus/

    MfG Fabsi

  11. #11
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Ich sehe das ganze nicht so verkrampft

    wenn ich im Wohngebient, wo massigPlatz ist auch zu einem Krankentransport kurz gegen die EBS Fahre ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden und zwar nur weils schneller und bequemer geht ... who cares ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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