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Thema: KTW Besatzung unterqualifiziert

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  1. #1
    firejojo Gast

    KTW Besatzung unterqualifiziert

    Hallo,

    hab ein Problem und zwar bin ich RDH (Zivildiensleistender) und mein Fahrer ist Sanitäter (Sanitätslehrgang). Hiermit ist ein KTW ja nicht ausreichend besetzt, weil das RD-Gesetz Bayern ja mindestens einen RS vorschreibt und dazu einen geeigneten Fahrer.
    Die ganze Geschichte is mir jedenfalls etwas zu heiß, weil ich der Meinung bin, dass uns eben schlichtweg die Qualifikation zum besetzen des Fahrzeugs fehlt. Ich hab bereits mit meinen Chef gesprochen, doch der hat gesagt des geht leider nicht anders.

    Was würdet ihr tun? Von der rechtlichen Seite: "Was und vor allem wen trifft es, wenn wirklich was passiert."

    freundliche Grüße, jojo

  2. #2
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    Hallo,

    wie du ja schon schreibst sieht der Gesetzgeber einen RS als Transportführer vor. Dies ist auch bindend für alle die am Qualifizierten Krankentransport teilnehmen.

    Rein rechtlich müsstest dies dein Vorgesetzter auch umsetzen und Qualifizierten ersatz für diese Schicht suchen.

    Ich persönlich würde definitiv den Dienst antreten jedoch jeden Auftrag der Leitstelle verweigern da ihr nicht richtig besetzt seit.

    Dies ist sicher sehr unangenehm für deinen Dienstherren jedoch rechtlich 100 % Wasserdicht.

    Jedoch würde ich an deiner stelle noch einmal im vorfeld das Gespräch suchen...


    mit besten Grüßen aus Niederbayern

  3. #3
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    Moin moin,

    wenn Dein Chef - ich gehe mal davon aus, dass es sich um den Wachenleiter handelt - nix daran ändern kann, würde ich mich an den Rettungsdienstleiter wenden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    132
    ich würde den dienst nicht antreten?!

    erstens bin ich richtig am arsch wenn irgendwas passiert oder das irgendwer mitkriegt.

    zweitens wird die feuerwehr / leitstelle das nicht mit sich machen lassen

    drittens verstößt das gegen div. gesetze

    Das wär mir so egal was da der Wachleiter macht.

  5. #5
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    Den Dienst nicht antreten bedeuten Leistungs- bzw. Arbeitsverweigerung und hätte unter Umständen die sofortige Kündigung zur Folge.
    Ausserdem gibt es ja auch noch einen unqualifizierten Krankentransport, der sehr wohl mit der oben genannten Besatzung durchgeführt werden darf.
    Die Leitstelle muss allerdings auf jeden Fall wissen, wie das Fahrzeug besetzt ist, um es richtig disponieren zu können.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (06.05.2007 um 00:22 Uhr)

  6. #6
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    Das war ja meine rede! Auf keinen Fall nicht zum Dienst antreten! Das ist eine Arbeitsverweigerung.

    MFG
    Christian

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