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Thema: KTW Besatzung unterqualifiziert

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich würde den dienst nicht antreten?!

    erstens bin ich richtig am arsch wenn irgendwas passiert oder das irgendwer mitkriegt.

    zweitens wird die feuerwehr / leitstelle das nicht mit sich machen lassen

    drittens verstößt das gegen div. gesetze

    Das wär mir so egal was da der Wachleiter macht.

  2. #2
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    Den Dienst nicht antreten bedeuten Leistungs- bzw. Arbeitsverweigerung und hätte unter Umständen die sofortige Kündigung zur Folge.
    Ausserdem gibt es ja auch noch einen unqualifizierten Krankentransport, der sehr wohl mit der oben genannten Besatzung durchgeführt werden darf.
    Die Leitstelle muss allerdings auf jeden Fall wissen, wie das Fahrzeug besetzt ist, um es richtig disponieren zu können.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (06.05.2007 um 00:22 Uhr)

  3. #3
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    Das war ja meine rede! Auf keinen Fall nicht zum Dienst antreten! Das ist eine Arbeitsverweigerung.

    MFG
    Christian

  4. #4
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    Ebend... Den Dienst antreten und das Fahrzeug bleibt S6 (Nicht Einsatzbereit) bis entsprechendes Personal vor Ort ist ^^

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Also ich würd das so machen. Ich würd pünktlich zum Dienst erscheinen auf die Einteilung schauen. Wenn ich als RH als Fahrzeugführer eingeteilt bin und kein RettSan als Fahrer würd ich dem Wachleiter bescheid geben das wir für die Quallifizierten Krankentransport nicht einsatzbereit sind. Das gleiche würd ich der Leitstelle mitteilen. Die kann euch immer noch als "Liegendtaxi" verwenden oder für Kurierfahrten. Der Wachleiter kann ja immer noch entschieden was er mit euch anfangen kann. Ich würd euch z.B. die Fahrzeuge Reinigen lassen oder Protokolle in die EDV eingeben. Bei uns ist das mit den KTW Besatzungen (alles FSJ) nicht so das Problem. Da sind Fahrer und Transportführer beide RS.

    schönen Sonntag

    Michael

  6. #6
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    Du kommst grundsätzlich zum Dienst, stellst fest das die rechtlichen Bedingungen nicht vorhanden sind und meldest das Fahrzeug, falls sich nicht tauschen lässt, ab.

    Das meldest du schriftlich an Leitstelle und die nächst höhere Ebene

    Problem bekommt dein Chef weil

    a) er so eingeteilt hat
    b) er auf deinen Einwand nix gemacht hat.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    melden macht frei und belastet vorgesetzte

    mach dir eine kopie des dienstplanes.
    beginne deinen dienst und informiere die rettungsleitstelle
    mach genau das was die leitstelle sagt.

    und der rest ist nicht mehr in deiner verantwortung
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  8. #8
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    264
    BayRDG Art. 12
    (...)
    (2) 1Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen
    zu besetzen. ²Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter mit
    einer nach Art. 28 Abs. 1 Nr. 4 zu bestimmenden Qualifikation, bei der
    Notfallrettung hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen.
    ³Von Satz 2 kann ausnahmsweise im Einzelfall abgewichen werden, wenn
    ansonsten der Krankenkraftwagen nicht zum Einsatz kommen könnte.

    Also, rechtlich gesehen im Prinzip möglich, aber es heißt hier "ausnahmsweise", d.h. es muss wirklich an diesem Tagen die personelle Situation nichts anderes hergeben und sich kurzfristig so ergeben haben. Wenn jemand 4 Wochem im Voraus ne "Unterbesetzung" plant, ist das durch das Gesetz meines erachtens nicht gedeckt, und das klingt hier für mich so.

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