Den Dienst nicht antreten bedeuten Leistungs- bzw. Arbeitsverweigerung und hätte unter Umständen die sofortige Kündigung zur Folge.
Ausserdem gibt es ja auch noch einen unqualifizierten Krankentransport, der sehr wohl mit der oben genannten Besatzung durchgeführt werden darf.
Die Leitstelle muss allerdings auf jeden Fall wissen, wie das Fahrzeug besetzt ist, um es richtig disponieren zu können.
Gruß, Mr. Blaulicht