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Thema: KTW Besatzung unterqualifiziert

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    melden macht frei und belastet vorgesetzte

    mach dir eine kopie des dienstplanes.
    beginne deinen dienst und informiere die rettungsleitstelle
    mach genau das was die leitstelle sagt.

    und der rest ist nicht mehr in deiner verantwortung
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
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    808
    Ansonsten sollte es doch noch das Bundesamt für Zivildienst, bzw. den Zivildienstbeauftragten geben...
    Ansonsten sind Zivis grundsätzlich unkündbar...
    MfG

    brause

  3. #3
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    Zitat Zitat von brause
    Ansonsten sind Zivis grundsätzlich unkündbar...
    So ist das nicht. Die Organisation, in der man seinen Dienst erledigt, ist nicht dafür zuständig, dass Du auf Deine Tage kommst. Wenn Du dort Sachen machst, die bei einem "normalen" Berufstätigen zur Kündigung führen können, kann man auch den ZDL kündigen.
    Ob der dann zum Bund muss, oder sich eine Ersatzstelle suchen kann, steht auf einem anderen Blatt.
    Es soll ja auch wirklich Zivis geben, die untragbar sind...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    firejojo Gast
    @loxi:
    Also gibt es Rechtlich gesehn keine Probleme oder?

    Mir wäre es im Prinzip egal ob ich unterqualifiziert fahre, sofern ich dann auch nur für diesen Zweck eingesetzt werde. Auf den RTW umsteigen bzw. nen Notfall würd ich mit der Qualifikation sowieso nicht fahren, außer eben als First Responder, dies würde ich der Leitstelle auch so mitteilen.

    Mir geht es nur dadrum wer der Verantwortliche für das Fahrzeug und den Patieten ist, weil normalerweise is das ja der höchstausgebildetste in dem falls wär ich das ja dann. Sollte nun wirklich was schief gehen wer wird dann rechtlich dafür belangt?
    Mir kommt es nämlich so vor als wäre ich da dann der blöde falls was passiern sollte.

    Den Dienst möchte ich nicht verweigern, weil ich es mir nicht mit meinem Wachleiter versauen will. Bei Dienstbeginn die Leitstelle über die Besetzung zu informieren wäre sicher ne gute Idee...

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
    Danke schonmal

  5. #5
    Registriert seit
    03.07.2005
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    264
    Ja und nein, also grundsätzlich dürfen KTWs unterqualifiziert fahren, wenn es sich wirklich nicht anders lösen lässt.

    Leider ist "ausnahmsweise" sehr schwammig und eigentlich eher so zu verstehen, dass man wenn ein Kollege plötzlich erkrankt eben unterqulifizert fährt um die Vorhaltung zu erfüllen oder im Falle eines MANV einfach die fahrzeuge irgendwie besetzt werden, damit genug Rettungsmittel da sind. Eine Situation wie bei dir, denn es scheint ja offenbar schon länger bekannt zu sein, würde ich jetzt eher nicht darunter einordnen.

    Ich würde also die Leitstelle informieren, dann können die das ja entscheiden, ob die Vorhaltung gefährdet ist und ob Art. 12 Abs. 2 Staz 3 entprechend gelten muss. Wichtig ist außerdem, dass Du, sofern Dir etwas komisch oder gefährlich vorkommt, lieber nen RTW nachfordest, dann sollte Dir eigentlich weing passieren können.

    Außerdem würde ich nochmal mit dem Vorgesetzten reden und darauf hinweisen, dass dies dir zukünftig nicht möglich erscheint. Sollte es weiterhin Probleme geben, gibt es denke ich vom Bundesamt für den Zivildienst so Vertrauensmänner, die Dir hier evtl. weiterhelfen können und mit denen Du weitere Schritte besprechen kannst.

  6. #6
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    467

    Überqualifizierter Krankentransport = Moltex-NAW

    Zitat Zitat von firejojo
    .....Mir geht es nur dadrum wer der Verantwortliche für das Fahrzeug und den Patieten ist, weil normalerweise is das ja der höchstausgebildetste in dem falls wär ich das ja dann. Sollte nun wirklich was schief gehen wer wird dann rechtlich dafür belangt?
    Mir kommt es nämlich so vor als wäre ich da dann der blöde falls was passiern sollte.....
    Handle im Notfall, bei der Besatzung, nach bestem wissen und gewissen einen RTW/NAW/NEF nach bestellen, wenn man nicht Herr der Lage ist, ist keine Schande.
    Nur den Dienst nicht antreten ist Arbeitsverweigerung, aber wie geschrieben Melden macht frei, Leitstelle Informieren.

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
    firejojo Gast
    Danke für eure Hilfe, aber der Leiter RD hat es gesehn und dann gesagt so darf das nicht sein und geändert.

    Gruß jojo

  8. #8
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von firejojo
    Danke für eure Hilfe, aber der Leiter RD hat es gesehn und dann gesagt so darf das nicht sein und geändert.

    Gruß jojo
    geht doch :-)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Zitat Zitat von firejojo
    Danke für eure Hilfe, aber der Leiter RD hat es gesehn und dann gesagt so darf das nicht sein und geändert.

    Gruß jojo
    Unter welchem Namen ist der denn hier unterwegs??
    (Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen - manche Leute werden sehr schnell im Abstellen von Missständen, wenn es öffentlich wird...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
    firejojo Gast
    Ne, im hier im Forum hat ers net gelesen.

    Ein RA (dem ich das auch geschildert hab) hat den Leiter RD gefragt, seit wann man auf nem KTW keinen RS mehr als Mindestqualifikation braucht, darauf hat dann der Leiter RD gesagt er hat den Dienstplan net gesehn und hat das aber dann umgehend geändert.

    so war das ganze...

  11. #11
    Registriert seit
    11.03.2003
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    668
    Welchne Konsequenzen folgten nun für Euch daraus?

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