Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 52

Thema: Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

  1. #1
    Registriert seit
    07.09.2003
    Beiträge
    694

    Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

    Guten Morgen Forum. Ich weiß, dass das, was ich Euch hier gleich zitiere, eine heftige Diskussion auslösen wird, aber ich wollte es Euch nicht vorenthalten. Vor einigen Tagen bei uns in einer Wehr in einem der Nachbarkreise: San-Ausbildung im Namen der Feuerwehr durch drei Hilfskräfte der Malteser. Im Bericht wird allerdings das DRK genannt, weil die beiden männlichen Ausbilder inzwischen wegen anderer Vorfälle aus den Reihen der Malteser ausgeschlossen wurden und inzwischen über die Station DLRG beim DRK gelandet sind.
    Ich zitiere hier einfach mal einen Artikel des SHZ:
    -----------------------------------------------------------------------
    Aufregung um Betäubungsspritze

    Wasbek - Das Angebot klang seriös: Drei Experten boten einen Sanitätskursus an. Die Männer sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), leiten den Schulsanitätsdienst einer Neumünsteraner Schule und sind als Rettungssanitäter aktiv. Die Dritte im Bunde studiert Medizin (Anm. von funkwart: bei der Bundeswehr) und ist freiberufliche Dozentin.

    Doch was eine Schülerin aus Bad Bramstedt bei dem Kursus Ende Januar erlebte, beschäftigt nun die Justiz. Denn ein Lehrer spritzte der Dozentin ein Betäubungsmittel. "Die Männer haben der Frau Valium gespritzt. Sie hat dann das Bewusstsein verloren", berichtet Nils Böttger vom DRK in Bad Bramstedt. Er hatte eine Teilnehmerin vom Kursus aus Wasbek abgeholt und über die entsetzte Jugendliche von dem Spritzen erfahren.
    Den Teilnehmern wurde von den Dozenten ein medizinischer Notfall vorgegaukelt, um eine möglichst realistische Situation zu schaffen. "Wir wollten die Schüler mit einer konkreten Einsatzsituation konfrontieren", rechtfertigt sich die Dozentin. "Ich habe ein leichtes Betäubungsmittel bekommen und nur bewusstlos gespielt." Am Ende habe das Trio den Irrtum aufgelöst, doch da waren schon nicht mehr alle Schüler da.

    Böttger informierte den Wasbeker Wehrführer Heinrich Kühl und die Bürgermeisterin Dörte Kühl. Beide sprachen mit den Kursleitern. Auf einer Anhörung vor Gemeinde- und Wehrvertretern gaben die Drei zu, dass eine Spritze gegeben wurde. Einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bestreiten sie aber.

    "Wir haben die zuständigen Behörden gebeten, den Fall zu prüfen", sagt Dörte Kühl. Sie informierte die Staatsanwaltschaft. "Das sind zwei hervorragende Kräfte unserer Feuerwehr und Jungs, auf die man sich bisher verlassen konnte." Deswegen hatte die Bürgermeisterin ihnen auch Gemeinderäume für den Kursus überlassen. "Mir haben die Zwei erzählt, sie machen das für das DRK", erzählt Dörte Kühl. "Doch den Teilnehmern haben sie gesagt, sie machen das im Namen der Feuerwehr."

    Wehrführer Heiner Kühl wusste nicht, was an dem Sonntag in dem Schulungsraum passierte: "Alle Teilnehmer fanden das Angebot stets toll. Doch dann lief das aus dem Ruder. Die Wehr hat damit nichts zu tun."

    Dass der Vorfall keine harmlose Anekdote ist, unterstreicht ein Experte. "Das ist Wahnsinn", sagt Werner Wortmann, Leitender Oberarzt am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster. "Man kann nicht einfach Medikamente verabreichen", sagt Wortmann. "Spritzen darf nur Fachpersonal unter ärztlicher Aufsicht."Susanne OttoHauke Friederichs
    -----------------------------------------------------------------------

    Fröhliche Diskussion!

    Gruß,
    Funkwart

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    hallo,

    warum sollte es zu heftigen diskussionen kommen?

    das war falsch und illegal und ganz egal, ob das FW oder MHD oder DRK war, es wurde weit über das ziel hinausgeschossen.
    sowas darf nicht passieren.


    was aber in meinen augen nicht ganz passt, ist die überschrift.
    ich kann hier keine rettungsrambos finden, davon gibts leider genug, aber hier waren eben völlig ungeeignete ausbilder am werk.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  3. #3
    Registriert seit
    26.06.2003
    Beiträge
    133
    Zitat Zitat von funkwart
    "Das ist Wahnsinn", sagt Werner Wortmann, Leitender Oberarzt am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster. "Man kann nicht einfach Medikamente verabreichen", sagt Wortmann. "Spritzen darf nur Fachpersonal unter ärztlicher Aufsicht."
    Damit ist alles gesagt. Da gibt es eigenlich nicht viel zu diskutieren. Ein ziemlicher Schwachsinn den die Ausbilder da verzapft haben.

  4. #4
    Registriert seit
    07.09.2003
    Beiträge
    694
    Ja klar ist es egal, bei welcher Org die sind (oder waren). Nur entscheidend ist, dass die schon aus anderen Orgs rausgeflogen sind - wegen anderer, aber nicht minder krimineller Dinge.
    Ich lass die Überschrift jetzt trotzdem mal so stehen. Ein Kamerad von mir, zur Zeit beruflich RA iP. sagte, "die RettSan / RettAss beim Bund (so die Ausbilderin) werden darauf gedrillt, so viele Zugänge wie möglich in so wenig Zeit wie möglich in den Patienten zu bringen". Wohl auch etwas übertrieben, aber wie an jeder Übertreibung so ist sicherlich auch hier Wahrees dran.
    Auf jeden Fall hat die ganze Sache noch erhebliche Nachspiele jusirtischer Art, ich denke, die drei könne ihre Berufe (2x RettAss und 1x Bw-San / Bw-Med-Studentin) wohl an den Nagel hängen, oder?
    Zusätzlich zu der geschilderten Sache sind wohl die Spritzen / Kanülen und die aufgebrochenen Ampullen einfch so in den Restmüll gewandert, was sicherlich auch nicht ganz richtig sein kann.

    Gruß,
    Funkwart

  5. #5
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    268
    Tach !!!

    Wenn wir denn unbedingt darüber diskutieren sollen ...

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: Quatsch, weil Diazepam nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt

    "beschäfftigt nun die Justiz": Warum denn ? Wenn

    Wenn ich den Text richtig deute, hat "die Dozentin" (besser: studiert "über" die Bundeswehr Medizin ) das Diazepam gespritzt bekommen ...
    Wissentlich und mit Einwilligung ...
    Wo ist das Problem ?!?!
    Bleibt zu klären, woher das Medikament stammt ...
    "studiert Medizin" : eigentlich egal, aber ...: welches Fachsemester denn ?

    "Zusätzlich zu der geschilderten Sache sind wohl die Spritzen / Kanülen und die aufgebrochenen Ampullen einfch so in den Restmüll gewandert, was sicherlich auch nicht ganz richtig sein kann." :
    ein weiterer Beleg für die professionelle Arbeit der drei ..
    Aber auch noch lange kein Grund, warum die drei ihre "Berufe" an den Nagel hängen können !!!!!!!!!!

    Was sonst noch konkret zum vorherigen "Rausschmiss" aus den HiOrgs geführt hast du uns leider nicht wissen lassen ....


    Der "Nils Böttger vom DRK in Bad Bramstedt" wollte wohl mal in die Zeitung :)

    Gruß
    Bastel

  6. #6
    Registriert seit
    25.01.2007
    Beiträge
    224
    Moin!

    Ich muss dich korrigieren:

    Diazepam fällt unter die verschreibungsfähigen und verkehrsfähigen BtM Anlage III.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  7. #7
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    268
    @fwmorpheus
    Du hast natürlich grundsätzlich Recht, aber ...
    trifft nicht auf die gebräuchliche Darreichungsform zu !

    Anlage III (zu § 1 Abs. 1)
    verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel :

    ...
    Diazepam:
    ausgenommen in Zubereitungen, die ...je abgeteilte Form bis zu 10mg Diazepam enthalten ...

    Nachzulesen z.B. hier:
    http://bundesrecht.juris.de/btmg_198...ge_iii_60.html


    Also bleibts dabei:
    Diazepam (in der bei uns gebräuchlichen Darreichungsform) fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz !

    Gruß
    Bastel

  8. #8
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...hmm, bei uns ist Diazepam auch kein Medikament dass unter das BtmG fällt.

    Das sind bei uns. Dipidolor, Fentanyl, Morphin und Dolantin.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  9. #9
    Registriert seit
    07.09.2003
    Beiträge
    694
    ich zitiere hier einmal Wikipedia:
    Zitat Zitat von Wikipedia
    Diazepam ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage III BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Davon ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 500 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
    Soviel dazu.

    Gruß,
    Funkwart

  10. #10
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    wikipedia zählt net

    diazepam ist "freiverkäuflich" d.h. kein btm rezept sondern ein normales.
    und wenn mir der arzt welches verschrieben hat, darf ich das zeug spritzen wem ich will! er muss nur auch wollen und einverstanden sein

  11. #11
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    genauso ist es richtig akkonsaarland!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  12. #12
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    darf ich das zeug spritzen wem ich will! er muss nur auch wollen und einverstanden sein
    Damit würdest dich aber immer auf dünnes Eis begeben... aber das steht ja auch einem anderen blatt ;)

    Denn merke: Ein Hilfestellung zur Verabreichung ist generell erlaubt...
    Eine "Körperverletzung auf Verlangen" kann Folgen haben :)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wollts nur erwähnt haben ;)

  13. #13
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    klar das pieksen an sich stellt die körperverletzung dar, das ist richtig und wichtig, aber tabletten pieksen net!

  14. #14
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    @ Fabsi: dann ist jede Blutabnahme oder BZ-Messung beim Arzt duch die Arzthelferin (in Abwesendheit des Arztes) genau das gleiche.

    Back to Topic: Ich kann das Verhalten der Ausbilder in keinem Fall gutheißen - auch nicht wenn das punktieren peripherer Gefäße ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung darstellt und unbedingt gelehrt/geübt werden muß.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  15. #15
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Es ging weniger um das Punktieren (welches ich schon in der RS Ausbildung für unabdingbar halte) sondern um die xxx mg Valium, woher die auch immer sind, die der Tante verabreicht wurde.

    Wobei ich den Sinn des ganzen net verstanden habe. Bewusstlos kann man auch anders simulieren.

    Und was machen die erst wenn es um Schußwunden geht ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •