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Thema: Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

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  1. #1
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    @ Fabsi: dann ist jede Blutabnahme oder BZ-Messung beim Arzt duch die Arzthelferin (in Abwesendheit des Arztes) genau das gleiche.

    Back to Topic: Ich kann das Verhalten der Ausbilder in keinem Fall gutheißen - auch nicht wenn das punktieren peripherer Gefäße ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung darstellt und unbedingt gelehrt/geübt werden muß.
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Es ging weniger um das Punktieren (welches ich schon in der RS Ausbildung für unabdingbar halte) sondern um die xxx mg Valium, woher die auch immer sind, die der Tante verabreicht wurde.

    Wobei ich den Sinn des ganzen net verstanden habe. Bewusstlos kann man auch anders simulieren.

    Und was machen die erst wenn es um Schußwunden geht ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    Und was machen die erst wenn es um Schußwunden geht ...
    ist doch klar - Teilladen => Fertigladen => Entsichern und ...

    Im Übrigen: die applikation von Medikamenten zu Übungszwecken, unabhängig von der Applikationsart, ist in keiner Weise zu tollerieren - ich denke mal darüber sind wir uns einig?!
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Ist NACL 0,9% auch ein Medikament ?

    @ Fabsi,

    Jeder RS sollte einen Worst Case Plan haben.
    Oder lässt du jemanden in der Hypoglykämie nur weil du RS bist ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    Ist NACL 0,9% auch ein Medikament ?
    Im Sinne des Gesetzes ist NaCl 0,9% auch ein Medikament!

    Mir ist nur nicht ganz klar was das mit Hypoglykämie zu tun hat?
    Oder meintes Du vielleicht Hypotonie, resultierend aus einem orthostatischem Kreislaufdisregulationssyndrom???
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Sind 2 Baustellen

    1) NACL 0,9 %
    Ich wurde jahrelang mit Menschenversuchen bei der Bundeswehr gequält...
    Entsetzlich

    Wobei wenn ne Viggo liegt kann man auch was reinlaufen lassen...
    Und Impfen lernt man nur durch Impfen ...

    2) Hypoglykämie

    was mache ich als RS wenn irgendwo hinkomme und vor mir liegt einer mit einem Zucker von 11?

    Warten auf den Arzt ? Auf Kosten des Pat ?
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  7. #7
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    @ hannibal: die frage kann ich Dir nicht pauschal beantworten!

    wenn Du die Maßnahme Venöser Zugang beherschst und der Pat. (wenn ansprechbar, was bei einem BZ von 11 mg/dl wohl eher unwahrscheinlich ist) damit einverstanden ist dann auf jeden Fall nen Zugang "ranbasteln" und wenn verfügbar 'ne G5 "ranhängen" - ist aber von RD-Bereich zu RD-Bereich sehr unterschiedlich wie die NA's dazu stehen und ob es Ärger gibt oder nicht. Bei bewußtlosen Pat. gibt es da für mich keine Diskussion - Zugang ran! - aber weitere Maßnahmen nicht vergessen => stabile Seitenlage und wenn verfügbar Sauerstoff (ist auch ein Medikament im Sinne des Gesetzes)

    ...mit einem Stückchen Traubenzucker wirst Du allerding nur sehr wenig ausrichten können.

    ...im Übrigen...
    ich war auch so ein Menschenversuchemacher :-)))
    Geändert von Pille112 (13.03.2007 um 13:31 Uhr)
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    @ Fabsi,

    Jeder RS sollte einen Worst Case Plan haben.
    Oder lässt du jemanden in der Hypoglykämie nur weil du RS bist ?
    Öhm, ich denke doch das ich das so Nicht geschrieben hatte??? *doof-guck*

    Ich meinte damit ja "Worst Case" ;)

    Und wenn wie gesagt (was ich eben noch nicht hatte... wenn war ein RA dabei) einer nur noch einen BZ von 11 hat... dann bekommt der die G40 i.v. und gut...
    (Dazu sag ich nur noch: vorher macht ich bei Glucose wenn immer den "Ringer-test" nicht das ich dem das noch para spritz ^^)

    Aber wie gesagt: Klar, wenn ein NA dabei ist und "zeit" genug ist... leg ich auch gern den Zugang unter aufsicht...

    Nur ebend aus "eigeninitiative" nur im Worst Case ^^

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    ...dann bekommt der die G40 i.v. und gut...
    ...ich nehme da 'ne G5 / 500ml - die ist wesendlich effektiver...
    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...ich nehme da 'ne G5 / 500ml - die ist wesendlich effektiver...
    Ham wir nicht auf den Autos ;) [Oder es wurd letztens erst reingepackt *g*]

    MfG Fabsi

  11. #11
    Saniteuter Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    ...ich nehme da 'ne G5 / 500ml - die ist wesendlich effektiver...
    Was willst du mit eine G5/500 ml bei einem Bz wert von 11 erreichen!!
    da gehört 8 mg Glokose bzw 2x G40% unter laufende Infusion und wenn das noch nicht reicht noch mal 8 mg in die infusion!!!

    aber mit eine G5 wirst du da nicht viel ereichen!!


    Gruß Georg

  12. #12
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    Zitat Zitat von Pille112
    ... wenn das punktieren peripherer Gefäße ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung darstellt und unbedingt gelehrt/geübt werden muß.

    stimmt, in der rettungsassistentenausbildung.
    alles was darunter ist absolut nicht

  13. #13
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    @ akkonsaarland: was verstehst Du unter: "...alles was darunter liegt ist absolut nicht" ???

    ...wenn Du damit die RS-Ausbildung meinst - da gehört es auch zum Ausbildungsinhalt.
    Gruß Carsten
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  14. #14
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    stimmt, in der rettungsassistentenausbildung.
    alles was darunter ist absolut nicht
    Ich wollte Euch nur noch mal darauf hinweisen, dass es sich im genannten Fall bei den "Auszubildenden" um Schülerinnen und Schüler handelte. Das waren also Schulsanis. Ich glaube kaum, dass man die unbedingt lehren muss, wie man intravenös spritzt bzw. Zugänge legt. Irgendwo sind nun aber auch Grenzen!
    Das wäre ja so, als ob man in der Erste-Hilfe-Früherziehung im Kindergarten den Kids beibringt, wie man abbindet ;-)

    Gruß,
    Funkwart

  15. #15
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    Zitat Zitat von Pille112
    @ Fabsi: dann ist jede Blutabnahme oder BZ-Messung beim Arzt duch die Arzthelferin (in Abwesendheit des Arztes) genau das gleiche.
    Nebenbei erwähnt: Jup ist es auch ^^ (Wie gesagt, man steht auf dünnem Eis... ein Arzt kanns wohl vor Gericht noch begründen aber ein dahergelauferner Fremder... nunja, anderes Thema... kannst ja wieder en neues Topic aufmachen :D )

    @akkonsaarland:
    Mal ganz ehrlich, ich bin auch dagegen das jeder RS einem gleich nen Zugang drückt...
    Aber ich bin doch recht froh, dass ichs im zuge meines KH-Praktikums gelernt hab...
    Denn im alleräussersten Notfall, wenn der NA schon auf dem Weg ist und die Venen merkbar zugehen (vorraussetzung, ich hab die höchste Qualifikation an der E-Stelle) dann würd ich mir schon überlegen, ob ich nicht einen Zugang leg ...

    Aber wie bei allem: Es kommt immer auf die Situation an ^^ (Und bisher hat ich eine solche noch nicht... zum glück...)

    MfG Fabsi

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