Damit ist alles gesagt. Da gibt es eigenlich nicht viel zu diskutieren. Ein ziemlicher Schwachsinn den die Ausbilder da verzapft haben.Zitat von funkwart
Damit ist alles gesagt. Da gibt es eigenlich nicht viel zu diskutieren. Ein ziemlicher Schwachsinn den die Ausbilder da verzapft haben.Zitat von funkwart
Ja klar ist es egal, bei welcher Org die sind (oder waren). Nur entscheidend ist, dass die schon aus anderen Orgs rausgeflogen sind - wegen anderer, aber nicht minder krimineller Dinge.
Ich lass die Überschrift jetzt trotzdem mal so stehen. Ein Kamerad von mir, zur Zeit beruflich RA iP. sagte, "die RettSan / RettAss beim Bund (so die Ausbilderin) werden darauf gedrillt, so viele Zugänge wie möglich in so wenig Zeit wie möglich in den Patienten zu bringen". Wohl auch etwas übertrieben, aber wie an jeder Übertreibung so ist sicherlich auch hier Wahrees dran.
Auf jeden Fall hat die ganze Sache noch erhebliche Nachspiele jusirtischer Art, ich denke, die drei könne ihre Berufe (2x RettAss und 1x Bw-San / Bw-Med-Studentin) wohl an den Nagel hängen, oder?
Zusätzlich zu der geschilderten Sache sind wohl die Spritzen / Kanülen und die aufgebrochenen Ampullen einfch so in den Restmüll gewandert, was sicherlich auch nicht ganz richtig sein kann.
Gruß,
Funkwart
Tach !!!
Wenn wir denn unbedingt darüber diskutieren sollen ...
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: Quatsch, weil Diazepam nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt
"beschäfftigt nun die Justiz": Warum denn ? Wenn
Wenn ich den Text richtig deute, hat "die Dozentin" (besser: studiert "über" die Bundeswehr Medizin ) das Diazepam gespritzt bekommen ...
Wissentlich und mit Einwilligung ...
Wo ist das Problem ?!?!
Bleibt zu klären, woher das Medikament stammt ...
"studiert Medizin" : eigentlich egal, aber ...: welches Fachsemester denn ?
"Zusätzlich zu der geschilderten Sache sind wohl die Spritzen / Kanülen und die aufgebrochenen Ampullen einfch so in den Restmüll gewandert, was sicherlich auch nicht ganz richtig sein kann." :
ein weiterer Beleg für die professionelle Arbeit der drei ..
Aber auch noch lange kein Grund, warum die drei ihre "Berufe" an den Nagel hängen können !!!!!!!!!!
Was sonst noch konkret zum vorherigen "Rausschmiss" aus den HiOrgs geführt hast du uns leider nicht wissen lassen ....
Der "Nils Böttger vom DRK in Bad Bramstedt" wollte wohl mal in die Zeitung :)
Gruß
Bastel
Moin!
Ich muss dich korrigieren:
Diazepam fällt unter die verschreibungsfähigen und verkehrsfähigen BtM Anlage III.
Gruß
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
@fwmorpheus
Du hast natürlich grundsätzlich Recht, aber ...
trifft nicht auf die gebräuchliche Darreichungsform zu !
Anlage III (zu § 1 Abs. 1)
verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel :
...
Diazepam:
ausgenommen in Zubereitungen, die ...je abgeteilte Form bis zu 10mg Diazepam enthalten ...
Nachzulesen z.B. hier:
http://bundesrecht.juris.de/btmg_198...ge_iii_60.html
Also bleibts dabei:
Diazepam (in der bei uns gebräuchlichen Darreichungsform) fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz !
Gruß
Bastel
...hmm, bei uns ist Diazepam auch kein Medikament dass unter das BtmG fällt.
Das sind bei uns. Dipidolor, Fentanyl, Morphin und Dolantin.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
ich zitiere hier einmal Wikipedia:
Soviel dazu.Zitat von Wikipedia
Gruß,
Funkwart
Zitat von fwmorpheus
..aber nur über!! VE von 10 mg!!!!
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