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Thema: Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

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  1. #1
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    ...hmm, bei uns ist Diazepam auch kein Medikament dass unter das BtmG fällt.

    Das sind bei uns. Dipidolor, Fentanyl, Morphin und Dolantin.
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    ich zitiere hier einmal Wikipedia:
    Zitat Zitat von Wikipedia
    Diazepam ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage III BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Davon ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 500 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
    Soviel dazu.

    Gruß,
    Funkwart

  3. #3
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    wikipedia zählt net

    diazepam ist "freiverkäuflich" d.h. kein btm rezept sondern ein normales.
    und wenn mir der arzt welches verschrieben hat, darf ich das zeug spritzen wem ich will! er muss nur auch wollen und einverstanden sein

  4. #4
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    genauso ist es richtig akkonsaarland!
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    darf ich das zeug spritzen wem ich will! er muss nur auch wollen und einverstanden sein
    Damit würdest dich aber immer auf dünnes Eis begeben... aber das steht ja auch einem anderen blatt ;)

    Denn merke: Ein Hilfestellung zur Verabreichung ist generell erlaubt...
    Eine "Körperverletzung auf Verlangen" kann Folgen haben :)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wollts nur erwähnt haben ;)

  6. #6
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    klar das pieksen an sich stellt die körperverletzung dar, das ist richtig und wichtig, aber tabletten pieksen net!

  7. #7
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    @ Fabsi: dann ist jede Blutabnahme oder BZ-Messung beim Arzt duch die Arzthelferin (in Abwesendheit des Arztes) genau das gleiche.

    Back to Topic: Ich kann das Verhalten der Ausbilder in keinem Fall gutheißen - auch nicht wenn das punktieren peripherer Gefäße ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung darstellt und unbedingt gelehrt/geübt werden muß.
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Es ging weniger um das Punktieren (welches ich schon in der RS Ausbildung für unabdingbar halte) sondern um die xxx mg Valium, woher die auch immer sind, die der Tante verabreicht wurde.

    Wobei ich den Sinn des ganzen net verstanden habe. Bewusstlos kann man auch anders simulieren.

    Und was machen die erst wenn es um Schußwunden geht ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
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    Zitat Zitat von Pille112
    ... wenn das punktieren peripherer Gefäße ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung darstellt und unbedingt gelehrt/geübt werden muß.

    stimmt, in der rettungsassistentenausbildung.
    alles was darunter ist absolut nicht

  10. #10
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    Zitat Zitat von Pille112
    @ Fabsi: dann ist jede Blutabnahme oder BZ-Messung beim Arzt duch die Arzthelferin (in Abwesendheit des Arztes) genau das gleiche.
    Nebenbei erwähnt: Jup ist es auch ^^ (Wie gesagt, man steht auf dünnem Eis... ein Arzt kanns wohl vor Gericht noch begründen aber ein dahergelauferner Fremder... nunja, anderes Thema... kannst ja wieder en neues Topic aufmachen :D )

    @akkonsaarland:
    Mal ganz ehrlich, ich bin auch dagegen das jeder RS einem gleich nen Zugang drückt...
    Aber ich bin doch recht froh, dass ichs im zuge meines KH-Praktikums gelernt hab...
    Denn im alleräussersten Notfall, wenn der NA schon auf dem Weg ist und die Venen merkbar zugehen (vorraussetzung, ich hab die höchste Qualifikation an der E-Stelle) dann würd ich mir schon überlegen, ob ich nicht einen Zugang leg ...

    Aber wie bei allem: Es kommt immer auf die Situation an ^^ (Und bisher hat ich eine solche noch nicht... zum glück...)

    MfG Fabsi

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