...hmm, bei uns ist Diazepam auch kein Medikament dass unter das BtmG fällt.
Das sind bei uns. Dipidolor, Fentanyl, Morphin und Dolantin.
...hmm, bei uns ist Diazepam auch kein Medikament dass unter das BtmG fällt.
Das sind bei uns. Dipidolor, Fentanyl, Morphin und Dolantin.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
ich zitiere hier einmal Wikipedia:
Soviel dazu.Zitat von Wikipedia
Gruß,
Funkwart
wikipedia zählt net
diazepam ist "freiverkäuflich" d.h. kein btm rezept sondern ein normales.
und wenn mir der arzt welches verschrieben hat, darf ich das zeug spritzen wem ich will! er muss nur auch wollen und einverstanden sein
genauso ist es richtig akkonsaarland!
Gruß Carsten
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Damit würdest dich aber immer auf dünnes Eis begeben... aber das steht ja auch einem anderen blatt ;)Zitat von akkonsaarland
Denn merke: Ein Hilfestellung zur Verabreichung ist generell erlaubt...
Eine "Körperverletzung auf Verlangen" kann Folgen haben :)
MfG Fabsi
P.S.: Wollts nur erwähnt haben ;)
klar das pieksen an sich stellt die körperverletzung dar, das ist richtig und wichtig, aber tabletten pieksen net!
@ Fabsi: dann ist jede Blutabnahme oder BZ-Messung beim Arzt duch die Arzthelferin (in Abwesendheit des Arztes) genau das gleiche.
Back to Topic: Ich kann das Verhalten der Ausbilder in keinem Fall gutheißen - auch nicht wenn das punktieren peripherer Gefäße ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung darstellt und unbedingt gelehrt/geübt werden muß.
Gruß Carsten
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Es ging weniger um das Punktieren (welches ich schon in der RS Ausbildung für unabdingbar halte) sondern um die xxx mg Valium, woher die auch immer sind, die der Tante verabreicht wurde.
Wobei ich den Sinn des ganzen net verstanden habe. Bewusstlos kann man auch anders simulieren.
Und was machen die erst wenn es um Schußwunden geht ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Zitat von Pille112
stimmt, in der rettungsassistentenausbildung.
alles was darunter ist absolut nicht
Nebenbei erwähnt: Jup ist es auch ^^ (Wie gesagt, man steht auf dünnem Eis... ein Arzt kanns wohl vor Gericht noch begründen aber ein dahergelauferner Fremder... nunja, anderes Thema... kannst ja wieder en neues Topic aufmachen :D )Zitat von Pille112
@akkonsaarland:
Mal ganz ehrlich, ich bin auch dagegen das jeder RS einem gleich nen Zugang drückt...
Aber ich bin doch recht froh, dass ichs im zuge meines KH-Praktikums gelernt hab...
Denn im alleräussersten Notfall, wenn der NA schon auf dem Weg ist und die Venen merkbar zugehen (vorraussetzung, ich hab die höchste Qualifikation an der E-Stelle) dann würd ich mir schon überlegen, ob ich nicht einen Zugang leg ...
Aber wie bei allem: Es kommt immer auf die Situation an ^^ (Und bisher hat ich eine solche noch nicht... zum glück...)
MfG Fabsi
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