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Thema: Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

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  1. #1
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    Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

    Guten Morgen Forum. Ich weiß, dass das, was ich Euch hier gleich zitiere, eine heftige Diskussion auslösen wird, aber ich wollte es Euch nicht vorenthalten. Vor einigen Tagen bei uns in einer Wehr in einem der Nachbarkreise: San-Ausbildung im Namen der Feuerwehr durch drei Hilfskräfte der Malteser. Im Bericht wird allerdings das DRK genannt, weil die beiden männlichen Ausbilder inzwischen wegen anderer Vorfälle aus den Reihen der Malteser ausgeschlossen wurden und inzwischen über die Station DLRG beim DRK gelandet sind.
    Ich zitiere hier einfach mal einen Artikel des SHZ:
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    Aufregung um Betäubungsspritze

    Wasbek - Das Angebot klang seriös: Drei Experten boten einen Sanitätskursus an. Die Männer sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), leiten den Schulsanitätsdienst einer Neumünsteraner Schule und sind als Rettungssanitäter aktiv. Die Dritte im Bunde studiert Medizin (Anm. von funkwart: bei der Bundeswehr) und ist freiberufliche Dozentin.

    Doch was eine Schülerin aus Bad Bramstedt bei dem Kursus Ende Januar erlebte, beschäftigt nun die Justiz. Denn ein Lehrer spritzte der Dozentin ein Betäubungsmittel. "Die Männer haben der Frau Valium gespritzt. Sie hat dann das Bewusstsein verloren", berichtet Nils Böttger vom DRK in Bad Bramstedt. Er hatte eine Teilnehmerin vom Kursus aus Wasbek abgeholt und über die entsetzte Jugendliche von dem Spritzen erfahren.
    Den Teilnehmern wurde von den Dozenten ein medizinischer Notfall vorgegaukelt, um eine möglichst realistische Situation zu schaffen. "Wir wollten die Schüler mit einer konkreten Einsatzsituation konfrontieren", rechtfertigt sich die Dozentin. "Ich habe ein leichtes Betäubungsmittel bekommen und nur bewusstlos gespielt." Am Ende habe das Trio den Irrtum aufgelöst, doch da waren schon nicht mehr alle Schüler da.

    Böttger informierte den Wasbeker Wehrführer Heinrich Kühl und die Bürgermeisterin Dörte Kühl. Beide sprachen mit den Kursleitern. Auf einer Anhörung vor Gemeinde- und Wehrvertretern gaben die Drei zu, dass eine Spritze gegeben wurde. Einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bestreiten sie aber.

    "Wir haben die zuständigen Behörden gebeten, den Fall zu prüfen", sagt Dörte Kühl. Sie informierte die Staatsanwaltschaft. "Das sind zwei hervorragende Kräfte unserer Feuerwehr und Jungs, auf die man sich bisher verlassen konnte." Deswegen hatte die Bürgermeisterin ihnen auch Gemeinderäume für den Kursus überlassen. "Mir haben die Zwei erzählt, sie machen das für das DRK", erzählt Dörte Kühl. "Doch den Teilnehmern haben sie gesagt, sie machen das im Namen der Feuerwehr."

    Wehrführer Heiner Kühl wusste nicht, was an dem Sonntag in dem Schulungsraum passierte: "Alle Teilnehmer fanden das Angebot stets toll. Doch dann lief das aus dem Ruder. Die Wehr hat damit nichts zu tun."

    Dass der Vorfall keine harmlose Anekdote ist, unterstreicht ein Experte. "Das ist Wahnsinn", sagt Werner Wortmann, Leitender Oberarzt am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster. "Man kann nicht einfach Medikamente verabreichen", sagt Wortmann. "Spritzen darf nur Fachpersonal unter ärztlicher Aufsicht."Susanne OttoHauke Friederichs
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    Fröhliche Diskussion!

    Gruß,
    Funkwart

  2. #2
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    hallo,

    warum sollte es zu heftigen diskussionen kommen?

    das war falsch und illegal und ganz egal, ob das FW oder MHD oder DRK war, es wurde weit über das ziel hinausgeschossen.
    sowas darf nicht passieren.


    was aber in meinen augen nicht ganz passt, ist die überschrift.
    ich kann hier keine rettungsrambos finden, davon gibts leider genug, aber hier waren eben völlig ungeeignete ausbilder am werk.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  3. #3
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    Zitat Zitat von funkwart
    "Das ist Wahnsinn", sagt Werner Wortmann, Leitender Oberarzt am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster. "Man kann nicht einfach Medikamente verabreichen", sagt Wortmann. "Spritzen darf nur Fachpersonal unter ärztlicher Aufsicht."
    Damit ist alles gesagt. Da gibt es eigenlich nicht viel zu diskutieren. Ein ziemlicher Schwachsinn den die Ausbilder da verzapft haben.

  4. #4
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    Ja klar ist es egal, bei welcher Org die sind (oder waren). Nur entscheidend ist, dass die schon aus anderen Orgs rausgeflogen sind - wegen anderer, aber nicht minder krimineller Dinge.
    Ich lass die Überschrift jetzt trotzdem mal so stehen. Ein Kamerad von mir, zur Zeit beruflich RA iP. sagte, "die RettSan / RettAss beim Bund (so die Ausbilderin) werden darauf gedrillt, so viele Zugänge wie möglich in so wenig Zeit wie möglich in den Patienten zu bringen". Wohl auch etwas übertrieben, aber wie an jeder Übertreibung so ist sicherlich auch hier Wahrees dran.
    Auf jeden Fall hat die ganze Sache noch erhebliche Nachspiele jusirtischer Art, ich denke, die drei könne ihre Berufe (2x RettAss und 1x Bw-San / Bw-Med-Studentin) wohl an den Nagel hängen, oder?
    Zusätzlich zu der geschilderten Sache sind wohl die Spritzen / Kanülen und die aufgebrochenen Ampullen einfch so in den Restmüll gewandert, was sicherlich auch nicht ganz richtig sein kann.

    Gruß,
    Funkwart

  5. #5
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    Tach !!!

    Wenn wir denn unbedingt darüber diskutieren sollen ...

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: Quatsch, weil Diazepam nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt

    "beschäfftigt nun die Justiz": Warum denn ? Wenn

    Wenn ich den Text richtig deute, hat "die Dozentin" (besser: studiert "über" die Bundeswehr Medizin ) das Diazepam gespritzt bekommen ...
    Wissentlich und mit Einwilligung ...
    Wo ist das Problem ?!?!
    Bleibt zu klären, woher das Medikament stammt ...
    "studiert Medizin" : eigentlich egal, aber ...: welches Fachsemester denn ?

    "Zusätzlich zu der geschilderten Sache sind wohl die Spritzen / Kanülen und die aufgebrochenen Ampullen einfch so in den Restmüll gewandert, was sicherlich auch nicht ganz richtig sein kann." :
    ein weiterer Beleg für die professionelle Arbeit der drei ..
    Aber auch noch lange kein Grund, warum die drei ihre "Berufe" an den Nagel hängen können !!!!!!!!!!

    Was sonst noch konkret zum vorherigen "Rausschmiss" aus den HiOrgs geführt hast du uns leider nicht wissen lassen ....


    Der "Nils Böttger vom DRK in Bad Bramstedt" wollte wohl mal in die Zeitung :)

    Gruß
    Bastel

  6. #6
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    224
    Moin!

    Ich muss dich korrigieren:

    Diazepam fällt unter die verschreibungsfähigen und verkehrsfähigen BtM Anlage III.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  7. #7
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    @fwmorpheus
    Du hast natürlich grundsätzlich Recht, aber ...
    trifft nicht auf die gebräuchliche Darreichungsform zu !

    Anlage III (zu § 1 Abs. 1)
    verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel :

    ...
    Diazepam:
    ausgenommen in Zubereitungen, die ...je abgeteilte Form bis zu 10mg Diazepam enthalten ...

    Nachzulesen z.B. hier:
    http://bundesrecht.juris.de/btmg_198...ge_iii_60.html


    Also bleibts dabei:
    Diazepam (in der bei uns gebräuchlichen Darreichungsform) fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz !

    Gruß
    Bastel

  8. #8
    Registriert seit
    27.06.2004
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Moin!

    Ich muss dich korrigieren:

    Diazepam fällt unter die verschreibungsfähigen und verkehrsfähigen BtM Anlage III.

    Gruß

    ..aber nur über!! VE von 10 mg!!!!

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