Damit würdest dich aber immer auf dünnes Eis begeben... aber das steht ja auch einem anderen blatt ;)Zitat von akkonsaarland
Denn merke: Ein Hilfestellung zur Verabreichung ist generell erlaubt...
Eine "Körperverletzung auf Verlangen" kann Folgen haben :)
MfG Fabsi
P.S.: Wollts nur erwähnt haben ;)