Zitat von Pille112
stimmt, in der rettungsassistentenausbildung.
alles was darunter ist absolut nicht
Zitat von Pille112
stimmt, in der rettungsassistentenausbildung.
alles was darunter ist absolut nicht
@ akkonsaarland: was verstehst Du unter: "...alles was darunter liegt ist absolut nicht" ???
...wenn Du damit die RS-Ausbildung meinst - da gehört es auch zum Ausbildungsinhalt.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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Nebenbei erwähnt: Jup ist es auch ^^ (Wie gesagt, man steht auf dünnem Eis... ein Arzt kanns wohl vor Gericht noch begründen aber ein dahergelauferner Fremder... nunja, anderes Thema... kannst ja wieder en neues Topic aufmachen :D )Zitat von Pille112
@akkonsaarland:
Mal ganz ehrlich, ich bin auch dagegen das jeder RS einem gleich nen Zugang drückt...
Aber ich bin doch recht froh, dass ichs im zuge meines KH-Praktikums gelernt hab...
Denn im alleräussersten Notfall, wenn der NA schon auf dem Weg ist und die Venen merkbar zugehen (vorraussetzung, ich hab die höchste Qualifikation an der E-Stelle) dann würd ich mir schon überlegen, ob ich nicht einen Zugang leg ...
Aber wie bei allem: Es kommt immer auf die Situation an ^^ (Und bisher hat ich eine solche noch nicht... zum glück...)
MfG Fabsi
ist doch klar - Teilladen => Fertigladen => Entsichern und ...Zitat von hannibal
Im Übrigen: die applikation von Medikamenten zu Übungszwecken, unabhängig von der Applikationsart, ist in keiner Weise zu tollerieren - ich denke mal darüber sind wir uns einig?!
Gruß Carsten
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Ist NACL 0,9% auch ein Medikament ?
@ Fabsi,
Jeder RS sollte einen Worst Case Plan haben.
Oder lässt du jemanden in der Hypoglykämie nur weil du RS bist ?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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nun ja, ich bin da etwas anderer Ansicht - aber wie gesagt nur "etwas"Zitat von Fabpicard
Bei mir legt jeder RS bei einem Einsatz mit NA und akzeptablen Venenverhältnissen des Pat. den Zugang, allerdings unter Aufsicht.
Das trainiert und gibt dem RS Sicherheit und dann kann er es auch, wenn es mal darauf an kommt.
"will ich jedenfalls hoffen" :-)
Gruß Carsten
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Im Sinne des Gesetzes ist NaCl 0,9% auch ein Medikament!Zitat von hannibal
Mir ist nur nicht ganz klar was das mit Hypoglykämie zu tun hat?
Oder meintes Du vielleicht Hypotonie, resultierend aus einem orthostatischem Kreislaufdisregulationssyndrom???
Gruß Carsten
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Sind 2 Baustellen
1) NACL 0,9 %
Ich wurde jahrelang mit Menschenversuchen bei der Bundeswehr gequält...
Entsetzlich
Wobei wenn ne Viggo liegt kann man auch was reinlaufen lassen...
Und Impfen lernt man nur durch Impfen ...
2) Hypoglykämie
was mache ich als RS wenn irgendwo hinkomme und vor mir liegt einer mit einem Zucker von 11?
Warten auf den Arzt ? Auf Kosten des Pat ?
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@ hannibal: die frage kann ich Dir nicht pauschal beantworten!
wenn Du die Maßnahme Venöser Zugang beherschst und der Pat. (wenn ansprechbar, was bei einem BZ von 11 mg/dl wohl eher unwahrscheinlich ist) damit einverstanden ist dann auf jeden Fall nen Zugang "ranbasteln" und wenn verfügbar 'ne G5 "ranhängen" - ist aber von RD-Bereich zu RD-Bereich sehr unterschiedlich wie die NA's dazu stehen und ob es Ärger gibt oder nicht. Bei bewußtlosen Pat. gibt es da für mich keine Diskussion - Zugang ran! - aber weitere Maßnahmen nicht vergessen => stabile Seitenlage und wenn verfügbar Sauerstoff (ist auch ein Medikament im Sinne des Gesetzes)
...mit einem Stückchen Traubenzucker wirst Du allerding nur sehr wenig ausrichten können.
...im Übrigen...
ich war auch so ein Menschenversuchemacher :-)))
Geändert von Pille112 (13.03.2007 um 13:31 Uhr)
Gruß Carsten
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Ich glaub das mit dem Venösen Zugang hab ich mal gelesen ... In der RA Ausbildung:-)
Im Ernst es war mehr eine Frage an die anderen
Wer würde als RS dem Pat Glukose i.v. verabreichen. Und wenn nein auf Grund welchen Gesetzes
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@ hannibal: okay - ich dachte Du würdes mich fragen.
...wenn die RS's im training sind sehe ich da keine Bedenken - rechtfertigender Notstand - als Gesetzesgrundlage
Gruß Carsten
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Ich wollte Euch nur noch mal darauf hinweisen, dass es sich im genannten Fall bei den "Auszubildenden" um Schülerinnen und Schüler handelte. Das waren also Schulsanis. Ich glaube kaum, dass man die unbedingt lehren muss, wie man intravenös spritzt bzw. Zugänge legt. Irgendwo sind nun aber auch Grenzen!Zitat von akkonsaarland
Das wäre ja so, als ob man in der Erste-Hilfe-Früherziehung im Kindergarten den Kids beibringt, wie man abbindet ;-)
Gruß,
Funkwart
Zitat von fwmorpheus
..aber nur über!! VE von 10 mg!!!!
Öhm, ich denke doch das ich das so Nicht geschrieben hatte??? *doof-guck*Zitat von hannibal
Ich meinte damit ja "Worst Case" ;)
Und wenn wie gesagt (was ich eben noch nicht hatte... wenn war ein RA dabei) einer nur noch einen BZ von 11 hat... dann bekommt der die G40 i.v. und gut...
(Dazu sag ich nur noch: vorher macht ich bei Glucose wenn immer den "Ringer-test" nicht das ich dem das noch para spritz ^^)
Aber wie gesagt: Klar, wenn ein NA dabei ist und "zeit" genug ist... leg ich auch gern den Zugang unter aufsicht...
Nur ebend aus "eigeninitiative" nur im Worst Case ^^
MfG Fabsi
...ich nehme da 'ne G5 / 500ml - die ist wesendlich effektiver...Zitat von Fabpicard
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