Zitat Zitat von TEL S6
Hallo,

auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
Das mag sein, aber leider gelten nicht alle Ausnahmen der Feuerwehr auch für die DLRG... Eher die wenigstens finden auch auf uns Anwendung.

Und was die Kennzeichnung mit Rufnamen etc. angeht, mag das innerhalb der Feuerwehr und eines Bundeslandes durchaus funktionieren, daß andere Kameraden wissen, was für ein Fahrzeug das ist.
Zwar sind DLRG Fahrzeuge in S-H ja auch nach dem gleichen BOS-Rufnummernschlüssel benannt wie Fw und RD, aber selbst die Fw-Kameraden aus unserer Stadt haben größtenteils keine Ahnung, was die 58 im Rufnamen bedeutet.
Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?