Ich weiß, dass ist jetzt bischen wortglauberisch, aber im Recht ist das halt nur mal so:Zitat von Fabpicard
Ob erlaubt oder nicht entscheidet die StVO und da die StVO sich nicht selber auslegen kann im Zweifelsfall ein Richter.
Die Leitstelle entscheidet ob erforderlich oder nicht durch die erzeugung eines entsprechenden Meldebildes, erlauben oder verbieten kann die Leitstelle bezüglich der StVO nix, da sie eben keine Behörde ist.
Und der Fahrer entscheidet anhand des Meldebildes (das eigentlich die Entscheidung meist recht eindeutig macht) ob §35 StVO zutrifft und er entsprechend fahren darf oder nicht. Es muss die alleinige Entscheidung des Fahrers sein, schließlich ist er auch derjenige (und nicht die Leitstelle), der alle verkehrsrechtlichen Konsequenzen und die Verantwortung für Fahrzeug und Insassen zu tragen hat.
Natürlich haftet der Fahrer aber immer für alles was er im Fahrzeug treibt, und wenn ein Grund gem §35 StVO eindeutig zu verneinen ist, ist er genauso dafür persönlich verantwortlich, wie wenn er falsch parkt oder zu schnell fährt.