Ist das wirklich ein Täuschungsdelikt?

Anhaltestäbe darf ich doch besitzen und damit auch in meinem Auto mitführen. Ich darf ihn nicht einsetzen damit rumwedeln.

Aber selbst wenn ich den im Dienst einsetzen darf und dann außerhalb des Dienstes im Auto liegen hab darf ich deswegen immer noch nicht falsch Parken (wenn es tatsächlich im Dienst gewesen wäre, wäre das ja ohne weiteres nachzuweisen und der Strafzettel rückgängig zu machen).

Meiner Laien-Rechts-Kenntnis nach, wäre das ein Fehler der Parküberwachung, keine Strafzettel auszustellen, da der auch mit Kelle ausgestellt werden müßte.

duese