@duese: Eine Täuschung iSd § 123 I BGB ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.
Wie gesagt: Wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Kelle immer nur auslegt um die Politessen (/Politesserisch :D ) zu Täuschen, dass diese Ihm keinen Strafzettel ausstellen, dann ist das sehr wohl eine Täuschung.
Sollte er natürlich auf der Kelle "Stop - Polizei" oder ähnliches draufstehen haben, dann kann das eigentlich nicht als Amtsanmaßung gelten, da er ja wie gesagt auch ein Techniker sein kann, der das Gerät repariert.
Wenn er damit natürlich jemanden Anhält, ist es Amtsanmaßung :)
MfG Fabsi