Ergebnis 1 bis 15 von 59

Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    /Edit/ Da bin ich wohl um ein bis zwei beiträge verrutscht :)
    @Bergwacht9902
    /Edit/

    Was dann einem Täuschungsversuch gleich käme, Amtsanmaßung ist es nicht, weil er ja das teil auch als "Lieferrant" oder "zur Reperatur" besitzen kann... Wenn man ihm natürlich nachweisen kann, dass er es ständig zum parken auslegt, dann ist es ein Täuschungsdelikt. :)

    MfG Fabsi
    Geändert von Fabpicard (06.07.2006 um 09:39 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Ist das wirklich ein Täuschungsdelikt?

    Anhaltestäbe darf ich doch besitzen und damit auch in meinem Auto mitführen. Ich darf ihn nicht einsetzen damit rumwedeln.

    Aber selbst wenn ich den im Dienst einsetzen darf und dann außerhalb des Dienstes im Auto liegen hab darf ich deswegen immer noch nicht falsch Parken (wenn es tatsächlich im Dienst gewesen wäre, wäre das ja ohne weiteres nachzuweisen und der Strafzettel rückgängig zu machen).

    Meiner Laien-Rechts-Kenntnis nach, wäre das ein Fehler der Parküberwachung, keine Strafzettel auszustellen, da der auch mit Kelle ausgestellt werden müßte.

    duese

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    @duese: Eine Täuschung iSd § 123 I BGB ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.

    Wie gesagt: Wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Kelle immer nur auslegt um die Politessen (/Politesserisch :D ) zu Täuschen, dass diese Ihm keinen Strafzettel ausstellen, dann ist das sehr wohl eine Täuschung.

    Sollte er natürlich auf der Kelle "Stop - Polizei" oder ähnliches draufstehen haben, dann kann das eigentlich nicht als Amtsanmaßung gelten, da er ja wie gesagt auch ein Techniker sein kann, der das Gerät repariert.

    Wenn er damit natürlich jemanden Anhält, ist es Amtsanmaßung :)


    MfG Fabsi

  4. #4
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Auch wenn der damit den Eindruck erweckt, zur "Kellenschwingergarde" zu gehören, müßte er deswegen ja trotzdem einen Strafzettel kriegen, da auch diese sich an die StVO halten müssen (Ausnahme wie schon geschrieben hoheitliche Aufgaben und da kann der Strafzettel auch nachträglich fallengelassen werden).

    Also, sofern ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, glaube ich nicht, daß er damit Probleme kriegen würde. Besonders, wenn die Kelle im Fahrzeuginneren liegt. Im Gegensatz zum Blaulicht auf dem Dach, kann mir doch auch keiner verbieten ein nicht angeschlossenes Blaulicht auf dem Beifahrersitz spazieren zu fahren, oder?

    duese

  5. #5
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Damit hast du vollkommen recht, hatte sich nur so angehört, als würde er die kelle immer beim parken vorne aufs amaturenbrett legen würde ;)

    MfG Fabsi

  6. #6
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Hat sich für mich auch so angehört, nur so lange man ihm da keinen Vorsatz nachweisen kann ........

    BTW: Die Idee ist gar nicht so schlecht, wo krieg ich so ne Kelle ..... ;-)

    duese

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •