Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Ich glaube, die Polizei sind die einzigen, die sich rechtens Zutritt zu einer Wohnung, auch gewaltsam verschaffen dürfen. Alles andere ist Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der RD macht das nur im gerechtfertigten Notstand. Oder im Falle der Feuerwehr im Auftrag des Bewohners (Schlüssel verloren) oder des Rettungsdienstes (Hilflose Person) oder ebenfalls gerechtfertigter Notstand (Verhinderung von weiteren Sach- oder Personenschaden).
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich dachte gerade die Polizei braucht dafür z.B. Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl.