Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Dann wird´s aber mit dem Einsatz eines akustischen Signals problematisch. §35 regelt nämlich nur Situationen mit Blaulicht OHNE Martinshorn.
Gruß, Mr. Blaulicht
ÄHH,
Wo findest du im §35 das blaue Blinklicht?

Im Übrigen:
Der §35 sagt doch (Als biertischparole):
Ich darf alles, solange ich niemanden Gefärde.
Also darf ich auch alles was an meinem Fahrzeug (erlaubterweise, denn das regelt die stvZo) dran ist einschalten wie ich Lustig bin.

Aber auf der bereits oben zitierten Seite der LFS BW ist das auch ganz schön erklärt.

Gruß
Carsten