Umfrageergebnis anzeigen: Was denkt ihr über Alarmübungen

Teilnehmer
150. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Sehr Sinnvoll machen wir auch!

    99 66,00%
  • Quatsch wir machen sie aber...

    7 4,67%
  • Sehr Sinnvoll wir machen sowas leider nicht!! (gibts ja auch)

    24 16,00%
  • Quatsch wir machen sowas auch nicht...

    20 13,33%
Ergebnis 1 bis 15 von 56

Thema: Geheime Alarmübungen -> Sinnvoll?!

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Dann wird´s aber mit dem Einsatz eines akustischen Signals problematisch. §35 regelt nämlich nur Situationen mit Blaulicht OHNE Martinshorn.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    ÄHH,
    Wo findest du im §35 das blaue Blinklicht?

    Im Übrigen:
    Der §35 sagt doch (Als biertischparole):
    Ich darf alles, solange ich niemanden Gefärde.
    Also darf ich auch alles was an meinem Fahrzeug (erlaubterweise, denn das regelt die stvZo) dran ist einschalten wie ich Lustig bin.

    Aber auf der bereits oben zitierten Seite der LFS BW ist das auch ganz schön erklärt.

    Gruß
    Carsten

  2. #2
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    und dann gibt es die Verhältnissmässigkeit der Mittel

    und bei einer bekannten (!) alarmübung ist die Verhältnismässigkeit ganz schnell verbraucht

    wenn ich bescheid weiss kann ich dort auch über eine Rote ampel schleichen (!)

    aber Collin Macrae (wie schreibt man das?) ist da gar nicht

    unerkannte Übungen sind m.E absolut fahrlässig...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn ich bescheid weiss kann ich dort auch über eine Rote ampel schleichen (!)
    Ähhh,

    Und wie fährst du wenn du denkst es ist ein Einsatz!
    Wenn du mit mehr als Schrittempo über eine rote Ampel fährst und das gesamte Umfeld ist nicht 110% sicher zu überschauen, dann IST das GROB Fahrlässig, ob Einsatz oder nicht.

    Wenn du jetzt sagst, das du im Einsatz NICHT mit Schrittempo über eine rote Ampel fährst, DANN ist das VORSÄTZLICHE Verkehrsgefärdung und stellt eine absolute Missachtung von §35 Abs. 8 da!

    Ausserdem, wenn du bei einer SOSO-fahrt einen Unfall baust und du hattest nicht Grün oder (durch Schilder) Vorfahrt, dann ist das (fast) immer Fahrlässig! Und eines muss dir Klar sein: Vorm KADI stehst DU dann ganz alleine!

    Wenn das Verkehrsgeschehen um die Ampel herum aber gut einsehbar ist und jede Gefährdung auszuschließen ist, Dann brauche ich auch im Übungsfall NICHT über die "Ampel" schleichen...

    Gruß
    Carsten

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