Umfrageergebnis anzeigen: Was denkt ihr über Alarmübungen

Teilnehmer
150. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Sehr Sinnvoll machen wir auch!

    99 66,00%
  • Quatsch wir machen sie aber...

    7 4,67%
  • Sehr Sinnvoll wir machen sowas leider nicht!! (gibts ja auch)

    24 16,00%
  • Quatsch wir machen sowas auch nicht...

    20 13,33%
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Ergebnis 31 bis 45 von 56

Thema: Geheime Alarmübungen -> Sinnvoll?!

  1. #31
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    Es ist für Leute die mit Sosi wenig erfahrung haben denk ich ein Stressfaktor, bzw auf jeden Fall ein Belastung.

    Ausserdem verhält sich der Verkehr anders wenn sich die Lichter drehen, ich bin der Meinung das ist ein großer Unterschied.

    Gruß

  2. #32
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    Holger ich erkläre es dir auch hier gerne

    EInen LKW zu fahren ist eins, eine Einsatzfahrt mit eigenem Stress und den ganzen anderen Faktoren ist ein ganz anderes Gewerbe

    und wenn du von dem vielen Ozon aggresiv wirst tu uns den gefallen und bleib im SChatten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #33
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Dann wird´s aber mit dem Einsatz eines akustischen Signals problematisch. §35 regelt nämlich nur Situationen mit Blaulicht OHNE Martinshorn.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    ÄHH,
    Wo findest du im §35 das blaue Blinklicht?

    Im Übrigen:
    Der §35 sagt doch (Als biertischparole):
    Ich darf alles, solange ich niemanden Gefärde.
    Also darf ich auch alles was an meinem Fahrzeug (erlaubterweise, denn das regelt die stvZo) dran ist einschalten wie ich Lustig bin.

    Aber auf der bereits oben zitierten Seite der LFS BW ist das auch ganz schön erklärt.

    Gruß
    Carsten

  4. #34
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    und dann gibt es die Verhältnissmässigkeit der Mittel

    und bei einer bekannten (!) alarmübung ist die Verhältnismässigkeit ganz schnell verbraucht

    wenn ich bescheid weiss kann ich dort auch über eine Rote ampel schleichen (!)

    aber Collin Macrae (wie schreibt man das?) ist da gar nicht

    unerkannte Übungen sind m.E absolut fahrlässig...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #35
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn ich bescheid weiss kann ich dort auch über eine Rote ampel schleichen (!)
    Ähhh,

    Und wie fährst du wenn du denkst es ist ein Einsatz!
    Wenn du mit mehr als Schrittempo über eine rote Ampel fährst und das gesamte Umfeld ist nicht 110% sicher zu überschauen, dann IST das GROB Fahrlässig, ob Einsatz oder nicht.

    Wenn du jetzt sagst, das du im Einsatz NICHT mit Schrittempo über eine rote Ampel fährst, DANN ist das VORSÄTZLICHE Verkehrsgefärdung und stellt eine absolute Missachtung von §35 Abs. 8 da!

    Ausserdem, wenn du bei einer SOSO-fahrt einen Unfall baust und du hattest nicht Grün oder (durch Schilder) Vorfahrt, dann ist das (fast) immer Fahrlässig! Und eines muss dir Klar sein: Vorm KADI stehst DU dann ganz alleine!

    Wenn das Verkehrsgeschehen um die Ampel herum aber gut einsehbar ist und jede Gefährdung auszuschließen ist, Dann brauche ich auch im Übungsfall NICHT über die "Ampel" schleichen...

    Gruß
    Carsten

  6. #36
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    ÄHHH,
    Eine ALARMÜBUNG ist IMMER ein Sonderfall und extrem selten...
    Die letzte an der ich teilgenommen habe ist über 4Jahre her.
    Ähhh, wir haben trotz Einsatzzahlen von 320 - 360 im Jahr trotzdem noch mindestens eine AA, meistens sogar zwei!!! Das beste dabei: In den letzten Jahren iust noch keine durchgesickert. Weil nur der WF und der planende ZF Bescheid wissen. Den Anruf in der Leitstelle übernimmt dann ein Zufällig ausgewählter Passant. Würde jemand direkt in der FEZ anrufen (Wir sind ständig besetzt) ohne die LS dazwischen zu schalten, würde das wohl direkt auffallen.


    In diesem Sinne....

  7. #37
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    Was sind das denn für Einsätze die Ihr habt und was wird geübt?
    Die Einsatzahlen selber sagen ja noch nicht viel Aus...

    Einige Wehren machen bei einen Wetterlage aus jedem "AST auf Strasse" einen eigenen Einsatz, andere machen daraus nur einen "Gesamteinsatz Unwetter"

    ICh würde aber mal behaubten, wenn eine Wehr mehrmals im Monat einen Einsatz VU hat und mehrmals im Jahr einen Einsatz Gebäudebrand, dann sind Alarmübungen wirklich überflüssig, zumindest solange diese nur für die Gruppen gedacht sind, die sonst auch "zusammenspielen".

    Alle relvanten Informationen kann man ja auch anhand der Realeinsätze erlangen und auch die EK müssen ja nicht extra auf die Realen Abläufe vorbereitet werden, sie erleben die ja oft genug real...

    Falls die AÜ´en allerdings völlig anderen Szenarien, insbesondere betreffend größeren Personalkontigenten dienen, kann es aber wieder SInn machen.

    Gruß
    Carsten

  8. #38
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Was sind das denn für Einsätze die Ihr habt und was wird geübt?
    Die Einsatzahlen selber sagen ja noch nicht viel Aus...
    Wir haben regelmäßig mehrfach die Woche Unfälle mit Personenschaden und Brände ab F3. Also einiges zu tun. Unsere Alarmübungen belaufen sich meist auf besondere Gebäude: Kaufhaus, Chemie verarbeitende Betriebe, Personenfähren, Stahlverarbeitende Betriebe (Schmelzofen), Bahnstrecke, Hafen, Krankenhaus, usw....


    In diesem Sinne....

  9. #39
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    Hab mich nochmal erkundigt. Alarmübungen sind sogar nach Brandschutzgesetz §2 vorgeschrieben!!!! Soviel mal zu dem Thema das solche Übungen fahrlässig wären.

    Hier mal ein link zum Brandschutzgesetz http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

    MfG
    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  10. #40
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    Zitat Zitat von Funker_ELF_Esbeck
    Hab mich nochmal erkundigt. Alarmübungen sind sogar nach Brandschutzgesetz §2 vorgeschrieben!!!! Soviel mal zu dem Thema das solche Übungen fahrlässig wären.

    Hier mal ein link zum Brandschutzgesetz http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

    MfG
    Dennis
    Nach eurem Brandschutzgesetz vielleicht ... für Bayern hab ich zB sowas noch nie gefunden und im Sachsen Anhalt Brandschutzgesetz steht auch nix von Alarmübung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #41
    Jens1985 Gast
    Hallo Zusammen,

    habe mir jetzt nahezu alle beiträge in der Umfrage mal druchgelesen,

    für mich gibt es überhaupt keinen grund über sinn oder unsinn zu diskutieren, eine alarmübung ist ein seit jahrzenten festverankerter bestandteil im Jahresplan der Feuerwehren im gesamten Kreis, und ich rede hier nicht von so ner pisels Dorfwehr mit 5 Einsätzen im Jahr.

    Wir haben in uns im Löschzug 2-3 Einsätze in der Woche, in der Gesamtwehr circa 1-2 mal am tag ein einsatz, ist dann auf 5 Züge verteilt.

    Wobei ich bemerken muss, das wir diese Alarmübung die einmal im Jahr stattfindet, nicht benötigen um unsere ausrückezeiten rauszufinden, ich denke das versteht sich bei den eben aufgeführten einsatzzahlen, sondern um die zusammenarbeit der einzelnen Züge zu Optimieren.


    Wenn ich das hier so lese mit diesem ewigen Paragraphen bla bla und diesem ewigen schlechtreden von allen möglichen dingen, frage ich mich echt warum einige von auch überhaupt bei der FW sind? Wenn es nach einigen Pragraphen sch... ginge, würden wir doch mit handkarren ausrücken, damit die werte bevölkerung noch nichtmal durch motorlärm belästigt wird.

    Einer von auch schrieb "nichtumsonst sagt man bei der Bundeswehr, wenn der mich nocheinmal anmacht, mach ich dienst nach vorschrift!",
    da kann ich nur sagen ganz meine meinung, wenn mann immer genau dienst nach vorschrift macht, dann kann ichs auch ganz beleiben lassen, denn dann passiert nichts!!!

    natürlich muss man gewisse gestze beachten, aber man soll es verdammt nochmal nicht übertreiben, wir sind Feuerwehrleute und keine Verfassungsrichter.

    Ich kann dazu nur eine niederrheinische Lebensweisheit zitieren:
    "Leben und Leben lassen".

    Interessant finde ich auch, das die Leute die am meisten Gesetzesgeil sind, auch die Leute sind, die auch einheiten kommen die fast nie einen einsatz haben, nach dem Motto :" wenn ich schon nichts tun darf, kann ich wenigstens die anderen kritisieren".
    (ich spreche hier nur von leuten die ich persöhnlich kenne, ist auf keinen hier aus dem Forum bezogen, könnte ich ja nicht beurteilen.)

    Ich denke das sollte meine meinung ziemlich präzise ausdrücken, aber wenns so weitergeht, kommt hier bald eine Umfrage zum Thema " Braucht man TLFs!!!? - ja - nein - vielleicht",

    Gruß Jens

    P.s. man muss doch nicht immer alles schlechtreden

  12. #42
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    Zitat Zitat von Jens1985
    Ich kann dazu nur eine niederrheinische Lebensweisheit zitieren:
    "Leben und Leben lassen".
    Tja, leider reden wir hier aber vom "Leben und sterben lassen".
    Es ist IMHO mehr als legitim, die Sinnhaftigkeit einer Tätigkeit zu hinterfragen, die das Mortalitätsrisiko um 700-800% steigert.

    Da vermutlich bei 99% der Einsatzübungen die Tätigkeit des Fahrers während der Einsatzfahrt weder erfaßt, noch durch qualifiziertes Personal ausgewertet wird, und eine Anfahrt über x km zur Einsatzstelle nicht zum Übungsinhalt beiträgt, bleibt der Verdacht, daß man sich lediglich den "Spaß" des Blaulichtfahrens nicht entgehen lassen will.

    Eine zeitlich gestaffelte Eintreffreihenfolge läßt sich auch durch kontrolliertes Anrücken aus einen nahegelegenen Bereitstellungsraum erreichen. Man muß dazu weder das Personal der Feuerwehr, noch andere Verkehrsteilnehmer (und das nicht nur abstrakt) gefährden.

    MfG

    Frank

  13. #43
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    Bei uns werden auch AÜs abgehalten! Diese werden von ganz oben angordnet und die Leute ganz oben lassen die auch genemigen.

    Ich persönlich finde solche Übungen sehr sinnvoll, weil

    1. REALE Einsatzzeiten aufgezeigt werden

    2. Auch junge Fahrer mit Sosi "üben" können und es nicht auf jede Minute ankommt. (damit meine ich die Verhältnismäßigkeit! Bei einer solchen Übung wird nunmal nicht so gefahren wie zu einem schweren VU oder Wohnhausbrand oder ähnliches.)

    3. bei solchen Übungen z.B. auch mal junge Atemschutzgeräteträger sich bei einer "Alarmfahrt" anziehen müssen und merken, dass das eigentlich gar nicht so einfach ist! Ich zum Beispiel habe erst vor kurzem meine Ausbildung gemacht und ich währe froh, wenn wir mal wieder so eine Übung hätten und ich das Anziehen RICHTIG üben könnte.
    MFG Flo

  14. #44
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    Moin moin,

    im Gegensatz zu Jens1985 bin ich sehr wohl der Meinung, dass man sich an die Gesetze halten sollte. Denn es sind genau diese Gesetze, die einen - auch Feuerwehrleute und andere Ehrenamtliche - in den Knast bringen, wenn man sie übertritt und jemand dadurch zu schaden kommt!
    Und ich schliesse mich meinem Vorredner an, dass eine Übungsfahrt MIT SoSi nur dann Sinn macht, wenn die Anfahrt als sich auch Teil der Übung ist, sprich ein Neuling fährt und es Lernziele für ihn gibt.
    Ausserdem sollte man als vernünftig denkender Mensch prinzipiell alles hinterfragen, was man macht. Denn nur so kann man sich weiterentwickeln.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #45
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    Was manche hier immer dem Geübe haben von fahren und jetzt hier Atemschutz anlegen ...
    Das widerspricht sich doch ...
    Was sollte bei eurer Alarmübung anders sein, als im Einsatzfall?
    Dadurch das jeder denkt es ist ein Einsatz wird sicher kein junger Fahrer oder junger Atemschutzgeräteträger rangelassen.
    Zusätzlich .. was soll das für eine Übung sein wohl gemerkt zum fahren, wenn man sowas nur einmal macht und somit wenn überhaupt nur einmal wenn überhaupt ein junger Fahrer dran kommt. *kopfschüttel*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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