Zitat Zitat von Funker_ELF_Esbeck
Hab mich nochmal erkundigt. Alarmübungen sind sogar nach Brandschutzgesetz §2 vorgeschrieben!!!! Soviel mal zu dem Thema das solche Übungen fahrlässig wären.

Hier mal ein link zum Brandschutzgesetz http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

MfG
Dennis
Nach eurem Brandschutzgesetz vielleicht ... für Bayern hab ich zB sowas noch nie gefunden und im Sachsen Anhalt Brandschutzgesetz steht auch nix von Alarmübung.