Man sollte immer noch unterscheiden zwischen Blaulichtfahrt bei Übung und beim Einsatz.

Wegen mir kann man bei Übungen mit Blaulicht fahren. Ich denke mal nicht, dass es irgend ein Fahrer bei einer ihm bekannten Übung drauf anlegt, Unfälle zu bauen, bzw. etwas zu riskieren (Unfälle will keiner bauen). Es geht ja eher darum, dass man weis, warum man denn mit Blaulicht fährt. Wenn ich zu ner Übung mit Blaulicht fahre, fahre ich anders, als wenn ich z.B. zu nem Wohnhausbrand fahre...

Blaulichtfahren sollte man auch üben, denn die Reaktionen der Verkehrsteilnehmer, wenn man ein Auto mit Blaulicht im rückspiegel hat, sind ja auch immer überraschend. Von daher find ich es garnicht verkehrt, wenn der Fahrer das Fahren mit Blaulicht und Horn trainiert (inwieweit man dann von Sonderrechten gebrauch macht, ist wieder was anderes).... Sorry an alle, die sich mit der Trennung von "Sonderrechten" und "fahren mit Blaulicht und Signalhorn" schwer tuen, ist rein Bildlich gemeint, denn ob man die Sonderrechte in Anspruch nimmt beim fahren mit Blaulicht ist wieder was anderes

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine...

Gruß,
Chris