Zitat Zitat von DG3YCS
ÄHHH...
Wenn ich Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehme, dann gilt §38 STVO für mich aber doch gar nicht!
Dann wird´s aber mit dem Einsatz eines akustischen Signals problematisch. §35 regelt nämlich nur Situationen mit Blaulicht OHNE Martinshorn.

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Auch ich bin dafür, bei (geheimen) Übungen Mit Signal zu fahren, weil ich der Meinung bin, dass es sich hierbei um ideale Voraussetzungen für ein Fahrertraining handelt. Dazu müssen allerdings auch die Bedingungen voll ausgeschöpft werden. Das heißt, ein routinierter, erfahrener Fahrer sitzt als Beifahrer neben dem Einsatzfahrer und gibt Anweisungen und Tipps. Notfalls bricht er die Anfahrt ab.
Und das Beherrschen eines Fahrzeugs und das Beherrschen eines Fahrzeugs mit SoSi sind zwei Paar Schuhe. Nicht jeder, der tag-täglich LKW fährt, kann automatisch auch jede Einsatzfahrt meistern. Und mit SoSI auf einem abgesperrten Bereich zu fahren, ist ja auch völliger Quatsch.

Übungsfahrten mit SoSi sind übrigens gestattet, wenn sie vorher (ich weiß nicht wo) beantragt und genehmigt werden.

Gruß, Mr. Blaulicht