Umfrageergebnis anzeigen: Was denkt ihr über Alarmübungen

Teilnehmer
150. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Sehr Sinnvoll machen wir auch!

    99 66,00%
  • Quatsch wir machen sie aber...

    7 4,67%
  • Sehr Sinnvoll wir machen sowas leider nicht!! (gibts ja auch)

    24 16,00%
  • Quatsch wir machen sowas auch nicht...

    20 13,33%
Ergebnis 1 bis 15 von 56

Thema: Geheime Alarmübungen -> Sinnvoll?!

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  1. #1
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Alex22
    Das bezieht sich vielleicht auf die Sonderrechte, aber auf das Blaulicht in Verbindung mit Einsatzhorn gibts keine Auslegungen mehr die auf eine Alarmübung ausweitbar sind. Hier zählen nur noch knallharte Fakten.
    [B]§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    ÄHHH...
    Wenn ich Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehme, dann gilt §38 STVO für mich aber doch gar nicht!

    Und wenn ich manche Beiträge lese...
    Irgenwie scheinen manche Leute zu Glauben, dass diese ALARMÜBUNGEN nur zum Spass gemacht werden.
    Teilweise werden diese Übungen in dieser Form sogar vom Kreis oder Höher ANGEORDNET um den IST Bestand der örtlichen Gefahrenabwehr zu Überprüfen.
    Nicht zuletzt sind doch letztens in einem LK in den neuen Bundesländern GANZ ERHEBLICHE DEFIZITE bei einigen FW´en aufgedeckt worden...

    Und was erzählt ihr jetzt denjenigen dessen Angehörige nicht mehr gerettet werden konnten, weil beim ernstfall nur drei FA anwesend waren?
    Aber bei der Übung am Samstag waren wir doch 25????

    Und wenn mir jetzt jemand erzählt, dass er bei einem Einsatz weniger Rücksicht nimmt, als bei einer Übung, dann erklärt er mir damit gleichzeitig, dass er BEWUSST eine Gefärdung in Kauf nimmt.
    Und damit würde er bei mir nicht mehr fahren...
    GANZ EINFACH.
    WIR sind da um Menschen zu Retten, NICHT um sie zu GEFÄHRDEN!
    Egal was im Einsatzauftrag steht.

    Achja,
    Ich frage mich was einige für eine Vorstellung von der Häufigkeit solcher Übungen haben...
    Die Regel sollte doch wohl sein alle 1-2 Jahre einmal, wenn nicht noch seltener...

    Gruß
    Carsten

  2. #2
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    ÄHHH...
    Wenn ich Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehme, dann gilt §38 STVO für mich aber doch gar nicht!
    Dann wird´s aber mit dem Einsatz eines akustischen Signals problematisch. §35 regelt nämlich nur Situationen mit Blaulicht OHNE Martinshorn.

    Zurück zur Diskussion:
    Auch ich bin dafür, bei (geheimen) Übungen Mit Signal zu fahren, weil ich der Meinung bin, dass es sich hierbei um ideale Voraussetzungen für ein Fahrertraining handelt. Dazu müssen allerdings auch die Bedingungen voll ausgeschöpft werden. Das heißt, ein routinierter, erfahrener Fahrer sitzt als Beifahrer neben dem Einsatzfahrer und gibt Anweisungen und Tipps. Notfalls bricht er die Anfahrt ab.
    Und das Beherrschen eines Fahrzeugs und das Beherrschen eines Fahrzeugs mit SoSi sind zwei Paar Schuhe. Nicht jeder, der tag-täglich LKW fährt, kann automatisch auch jede Einsatzfahrt meistern. Und mit SoSI auf einem abgesperrten Bereich zu fahren, ist ja auch völliger Quatsch.

    Übungsfahrten mit SoSi sind übrigens gestattet, wenn sie vorher (ich weiß nicht wo) beantragt und genehmigt werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    Und das Beherrschen eines Fahrzeugs und das Beherrschen eines Fahrzeugs mit SoSi sind zwei Paar Schuhe. Nicht jeder, der tag-täglich LKW fährt, kann automatisch auch jede Einsatzfahrt meistern. Und mit SoSI auf einem abgesperrten Bereich zu fahren, ist ja auch völliger Quatsch.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Was isn da bitte anders? Wenn sich das Blaulicht dreht wirds das Fahrzeug wohl schneller oder wie?...

    Ich glaub bei manchen war a bissl Lollo bei der Zeugung dabei... *tut mir echt Leid*

  4. #4
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    Es ist für Leute die mit Sosi wenig erfahrung haben denk ich ein Stressfaktor, bzw auf jeden Fall ein Belastung.

    Ausserdem verhält sich der Verkehr anders wenn sich die Lichter drehen, ich bin der Meinung das ist ein großer Unterschied.

    Gruß

  5. #5
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    Holger ich erkläre es dir auch hier gerne

    EInen LKW zu fahren ist eins, eine Einsatzfahrt mit eigenem Stress und den ganzen anderen Faktoren ist ein ganz anderes Gewerbe

    und wenn du von dem vielen Ozon aggresiv wirst tu uns den gefallen und bleib im SChatten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Dann wird´s aber mit dem Einsatz eines akustischen Signals problematisch. §35 regelt nämlich nur Situationen mit Blaulicht OHNE Martinshorn.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    ÄHH,
    Wo findest du im §35 das blaue Blinklicht?

    Im Übrigen:
    Der §35 sagt doch (Als biertischparole):
    Ich darf alles, solange ich niemanden Gefärde.
    Also darf ich auch alles was an meinem Fahrzeug (erlaubterweise, denn das regelt die stvZo) dran ist einschalten wie ich Lustig bin.

    Aber auf der bereits oben zitierten Seite der LFS BW ist das auch ganz schön erklärt.

    Gruß
    Carsten

  7. #7
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    und dann gibt es die Verhältnissmässigkeit der Mittel

    und bei einer bekannten (!) alarmübung ist die Verhältnismässigkeit ganz schnell verbraucht

    wenn ich bescheid weiss kann ich dort auch über eine Rote ampel schleichen (!)

    aber Collin Macrae (wie schreibt man das?) ist da gar nicht

    unerkannte Übungen sind m.E absolut fahrlässig...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn ich bescheid weiss kann ich dort auch über eine Rote ampel schleichen (!)
    Ähhh,

    Und wie fährst du wenn du denkst es ist ein Einsatz!
    Wenn du mit mehr als Schrittempo über eine rote Ampel fährst und das gesamte Umfeld ist nicht 110% sicher zu überschauen, dann IST das GROB Fahrlässig, ob Einsatz oder nicht.

    Wenn du jetzt sagst, das du im Einsatz NICHT mit Schrittempo über eine rote Ampel fährst, DANN ist das VORSÄTZLICHE Verkehrsgefärdung und stellt eine absolute Missachtung von §35 Abs. 8 da!

    Ausserdem, wenn du bei einer SOSO-fahrt einen Unfall baust und du hattest nicht Grün oder (durch Schilder) Vorfahrt, dann ist das (fast) immer Fahrlässig! Und eines muss dir Klar sein: Vorm KADI stehst DU dann ganz alleine!

    Wenn das Verkehrsgeschehen um die Ampel herum aber gut einsehbar ist und jede Gefährdung auszuschließen ist, Dann brauche ich auch im Übungsfall NICHT über die "Ampel" schleichen...

    Gruß
    Carsten

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