Hallo,
Alarmübungen sind ein heißes Eisen, ohne Zweifel!
Aber Sie KÖNNEN durchaus Sinvoll sein.
Es ist sicherlich so, dass eine Einheit die pro Jahr mehr als 10-20 "größere reale" Einsätze (in der Art wie sie beübt werden sollen!) hat, wohl kaum noch eine Alarmübung braucht.
Aber wie ist das mit den Einheiten die nicht so häufig "Alarmiert" werden.
Wie ausser bei einer Alarmübung möchte mann hier hier Aussagekräftige Informationen über die tatsächliche Stärke im Alarmfall, über die "realen" Aussrückzeiten. Und über die Fähigkeiten der eingesetzten Personen unter Belastung herrausbekommen.
Dieses Wissen ist aber unheimlich Wichtig!
Wie sonst kann man die Einsatzkräfte an den Stress eines "echten" Einsatzes gewöhnen. Es ist nur sehr schwer dies bei einer "bekannten" Übung zu erreichen. mindestens 90% der Übungen taugen dafür nicht.
Bei einer Alarmübung habe ich dieses im besten Fall bis zu den Zeitpunkt wo zb. die ersten "Verletzten" geborgen sind.
Das eine Alarmübung aber der "Beübung" der Fahrer dienen soll, das kann ich nicht einsehen. Denn eine "Alarmfahrt" ist für den Fahrer IMMER der Ernstfall.
Und bei einer Alarmfahrt gehört IMMER ein erfahrener Fahrer hinter das Steuer. Und wenn man dann Fahrer hat, die ihre ausreichende Fahrpraxis auf Großfahrzeugen nicht ausserhalb der Feuerwehr erwerben können (zb. durch den Job), so habe ich als FüKraft dafür sorge zu tragen, dass sie dies innerhalb der Org. KÖNNEN und auch MACHEN bevor sie das erstemal MIT fahren. Auch wenn das einige Liter Sprit kostet...
Das einzige wo ich VIELEICHT noch ein einsehen hätte, währe wenn man einen Fahrer mit ausreichender Fahrpraxis OHNE, aber ohne Fahrpraxis MIT, unmittelbar VOR Fahrtantritt über den Fahrtzweck aufklärt und ihm einen erfahrenen Beifahrer zur Seite stellt, der 1. Berät und 2. mäßigt, damit der Fahrer die Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer auf SOSI einzuschätzen lernt. Wenn die Übung allerdings den Zweck hat etwas über die tatsächliche Situation im Ernstfall zu erfahren, dann geht das nicht!
Ideal währe es im Vorfeld wenn die angehenden "Einsatzkraftfahrer" bei Einsatzfahrten als Beifahrer mitfahren würden... Aber das ist zumindest bei FW´en ja eher schwierig... Aber vieleicht verzichtet der eine oder andere GF ja mal auf seinen Platz.
Das eine Alarmübung immer eine "erhöhte" Gefahr darstellt ist sicher korrekt. Aber wenn ich jetzt sage dass von einer Blaulichtfahrt (bzw. das Verhalten meiner und anderer Fahrer bei einer solchen...) ein solches Risiko ausgeht das ich mir jetzt ernsthaft Gedanken darum machen muss, dann kann ich es eigendlich auch nicht verantworten, dass ich die Fahrzeuge bei einer realen Lage MIT losschicke. Schließlich verbietet mir das deutsche Recht (und der gesunde Menschenverstand) Menschliches Leben gegeneinader Aufzurechnen!
Eigendlich darf ich sogar keine "unnötigen" Fahrten mehr genehmigen, denn jedes bewegen eines Fahrzeuges im Strassenverkehr ist eine Gefährdung.
Auch kann ich ja keine Ausbildungsdienste mehr ansetzen Schließlich stellt ja auch die Anfahrt zu einer solchen eine Gefahr da.
Aber die Ausbildung selber währe ja auch nicht mehr durzuführen, denn Bürohengste mit der Kettensäge, Bäcker an der E-Verteilung oder Verkäuferinnen auf der DL sind ja auch potenziell Gefährdet.
Unser Beruf/Dienst/Hobby ist nun einmal mit erhöhten Gefahren im Einsatz UND in der Ausbildung verbunden. (wie viele andere auch...)
Das sollte uns allen bewusst sein.
Wenn ein schwerer Unfall mit Toten oder Schwerstverletzten passiert, dann ist das immer Tragisch. Egal ob auf der Anfahrt zu einem VU-PKLEMM Schwer, einem Kapellenbrand oder auf einer Übungsfahrt. Es ist auch völlig egal ob das jetzt jemand eigenes oder ein Unbeteiligter war. Das Bauchgefühl mag vieleicht ein anderes sein, aber es hat im endeffekt immer eine Frau ihren Partner, Kind seinen Vater, oder Eltern ihre Tochter verloren.
Und NUR das zählt!!!
Wenn ich allerdings Aussagen wie diese Lese:
komme ich ins Grübeln.Zitat von hannibal
Natürlich dürfte im ersten Moment jeder so denken. Aber bei Licht betrachtet ist es doch so: Entweder ich fahre mit Alarm (bzw. lasse fahren) Dann schaue ich dass ich SCHNELLSTMÖGLICH, aber unter AUSREICHENDER Berücksichtigung der SICHERHEIT meiner Leute und unbeteiligter Dritter, am Einsatzort bin. Muss ich nicht Schnellstmöglich dort sein, so ist i.d.R. die Grundlage für §35 & §38 nicht gegeben und ich ordne eine Fahrt ganz OHNE an! (Auf Sonderfälle wie Schonenden Patiententransport oder einige Sonderfälle des "Verbandes" unabhängig von §27 usw. gehe ich mal jetzt nicht ein...)
Will ich jetzt bei einer Alarmfahrt noch schneller sein, dann ginge das nur auf Kosten der Sicherheit. UND DAS IST, EGAL AUS WELCHEN GRUND(s.o.), NICHT ZU VERANTWORTEN.
Dieses zu vermitteln sollte eigendlich Grundlage jeder Kraftfahrausbildung sein.
Und die Einhaltung dieser Kriterien zu überprüfen und ggf. Gegenmaßnahmen (bis hin zur absetzung des jeweiligen Fahrers) zu treffen die Aufgabe der jeweiligen Führungskraft. Leider wird dies so allzuselten gemacht.
Aber auch wenn das alles so eingehalten wird, wird es immer wieder zu Unfällen kommen. Das liegt nun einmal in der Natur der Sache. Der Strassenverkehr stellt IMMER eine Gefährdung da. Jeder der daran teilnimmt muss sich dessen bewusst sein. Und auch der beste Fahrer kann in eine Situation kommen wo er völlig unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.
Leider fehlt eine Übersicht, in wievielen Fällen ein Fehler des Fahrers des Einsatzwagensund in wievielen Fällen der Fahrers des anderen KFZ Schuld war. UND BESONDERS: In wie vielen Fällen der Unfall OHNE Sosi auch so passiert währe.
Achja:
Das ist definitiv falsch, auch bei einer Alarmübung KÖNNEN die Vorraussetzungen vorliegen, da die inanspruchnahme der SR z.b. aufgrund der notwendigkeit der Ermittlung der Ausrückstärken und Zeiten notwendig sein kann. Oder auch zur darstellung realistischer Einsatzszenarien.Zitat von hannibal
(Die Übung ist eine Hoheitliche Aufgabe, die z.b. Ermittlung des tatsächlichen Einsatzwertes ist u.U. dringend geboten)
Ich hatte dazu auch mal was amtliches, mal schauen ob ich es noch finde...
Allerdings setzt das immer eine strenge Einzelfallabwägung vorraus. Im Zweifel ist eine Absprache mit den entsprechenden "höheren" Stellen angebracht und je nach Org. auch notwendig!
D.h. für mich, beim nächsten mal ist der Kreis der "Eingeweihten" definitiv kleiner bzw. besser ausgewählt.Zitat von hannibal
Gruß
Carsten