Umfrageergebnis anzeigen: Was denkt ihr über Alarmübungen

Teilnehmer
150. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Sehr Sinnvoll machen wir auch!

    99 66,00%
  • Quatsch wir machen sie aber...

    7 4,67%
  • Sehr Sinnvoll wir machen sowas leider nicht!! (gibts ja auch)

    24 16,00%
  • Quatsch wir machen sowas auch nicht...

    20 13,33%
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Ergebnis 1 bis 15 von 56

Thema: Geheime Alarmübungen -> Sinnvoll?!

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Das ist definitiv falsch, auch bei einer Alarmübung KÖNNEN die Vorraussetzungen vorliegen, da die inanspruchnahme der SR z.b. aufgrund der notwendigkeit der Ermittlung der Ausrückstärken und Zeiten notwendig sein kann.

    Das bezieht sich vielleicht auf die Sonderrechte, aber auf das Blaulicht in Verbindung mit Einsatzhorn gibts keine Auslegungen mehr die auf eine Alarmübung ausweitbar sind. Hier zählen nur noch knallharte Fakten.
    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


    Sorry und bei einer Alarmübung ist keine höchste Eile geboten um eines dieser Kriterien zu erfüllen.

    Edit: Was ist AA?
    Edit II: Nachtrag:
    Im TV in den Nachrichten kam soeben das die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat, weil die Feuerwehrführungen nicht sagte das es sich nur um eine Übung handelt.

    So naviel Spaß ... Jetzt gibts vielleicht noch ne Anklage wegen vierfacher (grob)fahrlässiger Totung und mehrfacher Körperverletzung.
    Geändert von Alex22 (20.06.2006 um 15:05 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    CeeJay-VB Gast

    Blaulicht = Streß

    Man sollte immer noch unterscheiden zwischen Blaulichtfahrt bei Übung und beim Einsatz.

    Wegen mir kann man bei Übungen mit Blaulicht fahren. Ich denke mal nicht, dass es irgend ein Fahrer bei einer ihm bekannten Übung drauf anlegt, Unfälle zu bauen, bzw. etwas zu riskieren (Unfälle will keiner bauen). Es geht ja eher darum, dass man weis, warum man denn mit Blaulicht fährt. Wenn ich zu ner Übung mit Blaulicht fahre, fahre ich anders, als wenn ich z.B. zu nem Wohnhausbrand fahre...

    Blaulichtfahren sollte man auch üben, denn die Reaktionen der Verkehrsteilnehmer, wenn man ein Auto mit Blaulicht im rückspiegel hat, sind ja auch immer überraschend. Von daher find ich es garnicht verkehrt, wenn der Fahrer das Fahren mit Blaulicht und Horn trainiert (inwieweit man dann von Sonderrechten gebrauch macht, ist wieder was anderes).... Sorry an alle, die sich mit der Trennung von "Sonderrechten" und "fahren mit Blaulicht und Signalhorn" schwer tuen, ist rein Bildlich gemeint, denn ob man die Sonderrechte in Anspruch nimmt beim fahren mit Blaulicht ist wieder was anderes

    Ich hoffe, ihr versteht was ich meine...

    Gruß,
    Chris

  3. #3
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    Zitat Zitat von CeeJay-VB

    Blaulichtfahren sollte man auch üben, denn die Reaktionen der Verkehrsteilnehmer, wenn man ein Auto mit Blaulicht im rückspiegel hat, sind ja auch immer überraschend. Von daher find ich es garnicht verkehrt, wenn der Fahrer das Fahren mit Blaulicht und Horn trainiert (inwieweit man dann von Sonderrechten gebrauch macht, ist wieder was anderes)....
    Gruß,
    Chris

    Fahren ja auch nicht genug RTW's,NEF's und Polizeiautos draußen rum...

  4. #4
    CeeJay-VB Gast

    ???

    Also ich kann mich nicht dran erinnern, wann ich dem letzten Auto mit Blaulicht platz machen musste, ist wohl etwas länger her.

    Ich bleib dabei: Blaulicht ja, man muss nur wissen, warum man es an hat (Übung oder Einsatz!)

  5. #5
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    Zitat Zitat von CeeJay-VB
    Also ich kann mich nicht dran erinnern, wann ich dem letzten Auto mit Blaulicht platz machen musste, ist wohl etwas länger her.

    Und auf die eine Übung kommt es dann drauf an ,daß das andere Leute sehen oder nicht? Du machst wohl täglich ne Übung,wa?!? Na Hut ab....


    Zitat Zitat von CeeJay-VB

    Ich bleib dabei: Blaulicht ja, man muss nur wissen, warum man es an hat (Übung oder Einsatz!)

    Im Einsatz habe ich Verständnis dafür,aber es kommt auch drauf an was nu ist. Wir selbst,fahren sogar zu Ölspüren ohne Blaulicht und Horn ( in der Stadt- 10000 Einwohner),weil die Ölspur auch noch in ner halben Std. dort liegt....

  6. #6
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    kannst du bei uns vergessen da wird das Horn am besten schon in der Halle angemacht...

    wie gesagt ich lasse mir eine alarmübung gefallen um zu testen wieviele Leute ich wann habe und um maschinisten das Gefühl zu geben wie es ist wenn alles ausweicht aber es muss von anfang an jeder wissen um was es geht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von hannibal
    kannst du bei uns vergessen da wird das Horn am besten schon in der Halle angemacht...

    wie gesagt ich lasse mir eine alarmübung gefallen um zu testen wieviele Leute ich wann habe und um maschinisten das Gefühl zu geben wie es ist wenn alles ausweicht aber es muss von anfang an jeder wissen um was es geht

    Das ist schon traurig,ehrlich. In der Halle schon Horn anmachen.... Seit Ihr G... darauf oder was isn da mit euch los?

  8. #8
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    Was für eine Feuerwehr

    Man sollte mal überlegen von was für Feuerwehren da manch einer erzählt. habe ich in der Woche 2 bis 4 Einsätze dann kann man klar über solche lachen, die eventuell nur die ein oder ander Ernstfallmäßige Übung im Jahr haben und dann mit Blaulicht und Martinshorn fahren. Auch ein Gruppenführer trägt für das Fahrzeug Verantwortung. Wenn dieser seinen maschinisten unter Kontrolle hat sieht die Sache auch schon wieder ganz anders aus. Wie schon in einen Beitrag erwähnt - man sollte wissen zu was man fährt


    Gruß

  9. #9
    CeeJay-VB Gast

    Back to topic

    Meine Meinung: Solange jeder weis, was los ist, ist gegen Blaulicht nix zu sagen!!! Das es manche Feuerwehrkameraden mal gerne übertreiben, ist nunmal so.

    @Holger: Entweder dir geht das Thema sehr nahe oder du bist heut morgen mit dem falschen Fuß aufgestanden!

    Anfänglich ging es bei dem Thema hier um "geheime Alarmübungen" und nicht um Sondersignal oder nicht. Wenn ich gesagt bekomme, es brennt ein Wohnhaus oder Kindergarten, dann fahre ich auch mit allem drum und dran, weil ich helfen will!

    Geheime Alarmübungen finde ich das letzte! Ist doch "Leuteverar**** hoch10!", das macht man solange, bis zu richtigen Einsätzen keiner mehr kommt!

  10. #10
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    Hallo,

    Meinst du mit
    Zitat Zitat von CeeJay-VB
    ...dann fahre ich auch mit allem drum und dran, weil ich helfen will!
    jetzt das du mit BL+MH unter Ausnutzung der Sonderrechte fährst?
    Dann ist das richtig und niemand würde etwas anderes erwarten.
    Im Gegenteil, würdest du es nicht machen, so würde im Falle eines Falles die Staatsanwaltschaft prüfen, ob dich evtl. eine Mitschuld trifft, wenn jemanden NICHT rechtzeitig gehplfen wird...

    Oder meintest du jetzt damit, dass du Bleifuss fährst?
    Dann währst du bei mir definitiv raus, denn ich will nicht den Angehörigen erklären warum jemand nicht mehr nach Hause kommt!
    Und dabei ist es wie schon geschrieben egal, ob jetzt eine Übung oder ein realer Einsatz der Grund war. Die evtl. Schwerstverletzten leiden dadurch nicht weniger und die Todesopfer sind nicht weniger Tot.
    In dem Fall hast wirklich NIEMANDEN geholfen.

    Wir brauchen einfach keine Helden des Asphalts, wir brauchen proffesionelle gut ausgebildete und GESUNDE Einsatzkräfte!

    Zitat Zitat von CeeJay-VB
    Geheime Alarmübungen finde ich das letzte! Ist doch "Leuteverar**** hoch10!", das macht man solange, bis zu richtigen Einsätzen keiner mehr kommt!
    ÄHHH,
    Eine ALARMÜBUNG ist IMMER ein Sonderfall und extrem selten...
    Die letzte an der ich teilgenommen habe ist über 4Jahre her.
    NAtürlich ist der ein oder andere "Gefrustet" weil man Ihn von der Arbeit oder von dem den Kindern lang versprochenen nachmittag "nur für sie" weggeholt hat. Aber wenn man es seinen EK´s ordentlich erklärt und dann anschließend oder beim nächsten ordentlichen Dienst "auch etwas für die Kameradschaft" tut, ist der Ärger sehr begrenzt. Da lässt sich dieser eine Anlass alle paar Jahre doch ertragen.

    Irgendwie denke ich, das manche Leute meinen, dort wo AÜ´en gemacht werden, werde jede Übung so gemacht!

    Gruß
    Carsten

  11. #11
    CeeJay-VB Gast
    @DG3YCS: Du kannst keinem eine vorsätzliche Gefährung vorwerfen! Es ist nunmal tatsache, dass, wenn ich im privaten PKW zur Feuerwache fahr und ich an eine Ampel komme, die gerade von grün auf gelb wechselt, es schon eine Rolle spielt, ob ich nun zu einem Einsatz oder zu ner Übung fahre. Und damit gefährde ich vorsätzlich schon mal niemand, denn aufpassen tue ich immer noch!

    Und diese Gesetztexte schön und gut, aber im Ernstfall ist es eh was anderes... nicht umsonst heißt es bei der Bundeswehr "Wenn der mich nochmal anpisst, mach ich mal Dienst nach Vorschrift"... dann passiert nämlich garnix!

    Das man trotzdem noch rücksichtsvoll fährt, steht ausser frage. Dennoch spielen letztendlich menschliche Aspekte und der Grund für den Einsatz beim Vorgehen und Anfahren auch eine Rolle, kann einer mir erzählen, was er will. Ich fahre zu nem Waldbrand anders als zu nem Wohnhausbrand.

    Mag schon sein, dass diese Alarmübungen von "oben" kommen, aber das heißt noch lange nicht, dass diese jeder gut heißen muss! Türlich müssen die zur Verfügung stehenden Leute feststehen, denn bei einer eventuellen Nachalarmierung würde nur wertvolle Zeit vergehen, dennoch sind diese "geheimen Übungen" Leuteverarsch***


    Werds nunmal hiermit belassen...

  12. #12
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    Zitat Zitat von CeeJay-VB
    @DG3YCS: Du kannst keinem eine vorsätzliche Gefährung vorwerfen! Es ist nunmal tatsache, dass, wenn ich im privaten PKW zur Feuerwache fahr und ich an eine Ampel komme, die gerade von grün auf gelb wechselt, es schon eine Rolle spielt, ob ich nun zu einem Einsatz oder zu ner Übung fahre. Und damit gefährde ich vorsätzlich schon mal niemand, denn aufpassen tue ich immer noch!
    Wenn die von Grün auf Gelb wechselt, dann ist das ja OK.
    Wenn die von Gelb auf ROT wechselt und du gibst Gas, dann ist das ohne zweifel Vorsatz! Einsatz hin oder her...
    Wenn die von Gelb auf Rot Wechselt und du wirst langsamer und fährst vorsichtig in die Kreuzung ein und es Knallt, DANN ist das Fahrlässig oder evtl. auch Grob Fahrlässig. Je nach Richter und den sonstigen Umständen...
    (Das Einsatz war zählt NICHT, das bedeutet nur, das du das Bussgeld wg. überfahren bei Rot nicht zahlen musst, alles andere ist davon NICHT betroffen)

    Das man trotzdem noch rücksichtsvoll fährt, steht ausser frage. Dennoch spielen letztendlich menschliche Aspekte und der Grund für den Einsatz beim Vorgehen und Anfahren auch eine Rolle, kann einer mir erzählen, was er will. Ich fahre zu nem Waldbrand anders als zu nem Wohnhausbrand.
    Eigendlich Full ACK,
    Aber diesen Umstand sollte man kennen und berücksichtigen. Dementsprechend seine Fahrweise Anpassen. Ist halt eine Ausbildungssache. Das es nicht immer zu 100% gelingt ist klar, habe da selbst auch so meine erfahrungen;-) Dennoch sollte man versuchen es hinzubekommen.

    Aber wie ich schon schrieb, AÜ´en sind Umstritten. Es gibt PRO´s und Contra´s. Für mich haben sie auch einen "etwas bitteren" Beigeschmack.
    Aber es gibt halt auch Gründe die dafür sprechen...

    Gruß
    Carsten

  13. #13
    Registriert seit
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Alex22
    Das bezieht sich vielleicht auf die Sonderrechte, aber auf das Blaulicht in Verbindung mit Einsatzhorn gibts keine Auslegungen mehr die auf eine Alarmübung ausweitbar sind. Hier zählen nur noch knallharte Fakten.
    [B]§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    ÄHHH...
    Wenn ich Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehme, dann gilt §38 STVO für mich aber doch gar nicht!

    Und wenn ich manche Beiträge lese...
    Irgenwie scheinen manche Leute zu Glauben, dass diese ALARMÜBUNGEN nur zum Spass gemacht werden.
    Teilweise werden diese Übungen in dieser Form sogar vom Kreis oder Höher ANGEORDNET um den IST Bestand der örtlichen Gefahrenabwehr zu Überprüfen.
    Nicht zuletzt sind doch letztens in einem LK in den neuen Bundesländern GANZ ERHEBLICHE DEFIZITE bei einigen FW´en aufgedeckt worden...

    Und was erzählt ihr jetzt denjenigen dessen Angehörige nicht mehr gerettet werden konnten, weil beim ernstfall nur drei FA anwesend waren?
    Aber bei der Übung am Samstag waren wir doch 25????

    Und wenn mir jetzt jemand erzählt, dass er bei einem Einsatz weniger Rücksicht nimmt, als bei einer Übung, dann erklärt er mir damit gleichzeitig, dass er BEWUSST eine Gefärdung in Kauf nimmt.
    Und damit würde er bei mir nicht mehr fahren...
    GANZ EINFACH.
    WIR sind da um Menschen zu Retten, NICHT um sie zu GEFÄHRDEN!
    Egal was im Einsatzauftrag steht.

    Achja,
    Ich frage mich was einige für eine Vorstellung von der Häufigkeit solcher Übungen haben...
    Die Regel sollte doch wohl sein alle 1-2 Jahre einmal, wenn nicht noch seltener...

    Gruß
    Carsten

  14. #14
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    4.289
    Zitat Zitat von DG3YCS
    ÄHHH...
    Wenn ich Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehme, dann gilt §38 STVO für mich aber doch gar nicht!
    Dann wird´s aber mit dem Einsatz eines akustischen Signals problematisch. §35 regelt nämlich nur Situationen mit Blaulicht OHNE Martinshorn.

    Zurück zur Diskussion:
    Auch ich bin dafür, bei (geheimen) Übungen Mit Signal zu fahren, weil ich der Meinung bin, dass es sich hierbei um ideale Voraussetzungen für ein Fahrertraining handelt. Dazu müssen allerdings auch die Bedingungen voll ausgeschöpft werden. Das heißt, ein routinierter, erfahrener Fahrer sitzt als Beifahrer neben dem Einsatzfahrer und gibt Anweisungen und Tipps. Notfalls bricht er die Anfahrt ab.
    Und das Beherrschen eines Fahrzeugs und das Beherrschen eines Fahrzeugs mit SoSi sind zwei Paar Schuhe. Nicht jeder, der tag-täglich LKW fährt, kann automatisch auch jede Einsatzfahrt meistern. Und mit SoSI auf einem abgesperrten Bereich zu fahren, ist ja auch völliger Quatsch.

    Übungsfahrten mit SoSi sind übrigens gestattet, wenn sie vorher (ich weiß nicht wo) beantragt und genehmigt werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
    Registriert seit
    06.03.2005
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    1.778
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    Und das Beherrschen eines Fahrzeugs und das Beherrschen eines Fahrzeugs mit SoSi sind zwei Paar Schuhe. Nicht jeder, der tag-täglich LKW fährt, kann automatisch auch jede Einsatzfahrt meistern. Und mit SoSI auf einem abgesperrten Bereich zu fahren, ist ja auch völliger Quatsch.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Was isn da bitte anders? Wenn sich das Blaulicht dreht wirds das Fahrzeug wohl schneller oder wie?...

    Ich glaub bei manchen war a bissl Lollo bei der Zeugung dabei... *tut mir echt Leid*

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