
Zitat von
DG3YCS
Das ist definitiv falsch, auch bei einer Alarmübung KÖNNEN die Vorraussetzungen vorliegen, da die inanspruchnahme der SR z.b. aufgrund der notwendigkeit der Ermittlung der Ausrückstärken und Zeiten notwendig sein kann.
Das bezieht sich vielleicht auf die Sonderrechte, aber auf das Blaulicht in Verbindung mit Einsatzhorn gibts keine Auslegungen mehr die auf eine Alarmübung ausweitbar sind. Hier zählen nur noch knallharte Fakten.
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Sorry und bei einer Alarmübung ist keine höchste Eile geboten um eines dieser Kriterien zu erfüllen.
Edit: Was ist AA?
Edit II: Nachtrag:
Im TV in den Nachrichten kam soeben das die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat, weil die Feuerwehrführungen nicht sagte das es sich nur um eine Übung handelt.
So naviel Spaß ... Jetzt gibts vielleicht noch ne Anklage wegen vierfacher (grob)fahrlässiger Totung und mehrfacher Körperverletzung.
Geändert von Alex22 (20.06.2006 um 15:05 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.