Hallo,

Zitat Zitat von Alex22
Das bezieht sich vielleicht auf die Sonderrechte, aber auf das Blaulicht in Verbindung mit Einsatzhorn gibts keine Auslegungen mehr die auf eine Alarmübung ausweitbar sind. Hier zählen nur noch knallharte Fakten.
[B]§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

ÄHHH...
Wenn ich Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehme, dann gilt §38 STVO für mich aber doch gar nicht!

Und wenn ich manche Beiträge lese...
Irgenwie scheinen manche Leute zu Glauben, dass diese ALARMÜBUNGEN nur zum Spass gemacht werden.
Teilweise werden diese Übungen in dieser Form sogar vom Kreis oder Höher ANGEORDNET um den IST Bestand der örtlichen Gefahrenabwehr zu Überprüfen.
Nicht zuletzt sind doch letztens in einem LK in den neuen Bundesländern GANZ ERHEBLICHE DEFIZITE bei einigen FW´en aufgedeckt worden...

Und was erzählt ihr jetzt denjenigen dessen Angehörige nicht mehr gerettet werden konnten, weil beim ernstfall nur drei FA anwesend waren?
Aber bei der Übung am Samstag waren wir doch 25????

Und wenn mir jetzt jemand erzählt, dass er bei einem Einsatz weniger Rücksicht nimmt, als bei einer Übung, dann erklärt er mir damit gleichzeitig, dass er BEWUSST eine Gefärdung in Kauf nimmt.
Und damit würde er bei mir nicht mehr fahren...
GANZ EINFACH.
WIR sind da um Menschen zu Retten, NICHT um sie zu GEFÄHRDEN!
Egal was im Einsatzauftrag steht.

Achja,
Ich frage mich was einige für eine Vorstellung von der Häufigkeit solcher Übungen haben...
Die Regel sollte doch wohl sein alle 1-2 Jahre einmal, wenn nicht noch seltener...

Gruß
Carsten