Hallo zusammen,
so nun habe ich die benötigten Infos. Hier der Gesetzestexe, der mir auf Anfrage bei der Landesfeuerwehrschule B-W (gültig für ganz D) mitgeteilt wurde.
Die UVV "Feuerwehren" GUV 7.13 fordert im § 12 Abs. 1, dass jedem Feuerwehrangehöri-gen bei Ausbildung, Übung und Einsatz Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe und Feuerwehrschutzschuhwerk zur Verfügung zu stellen ist. Bei besonderen Gefahren ist darüber hinaus entsprechende spezielle persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, z.B. Feuerwehrsicherheitsgurt, Feuerwehrleine, Atemschutzgerät, Schutzanzug gegen Chemikalien, Hitze und Kontainination, Schnittschutzhose, Gehörschutz, Kopfschutzhaube gegen Flammeinwirkung.
Aus diesem Text geht laut Feuerwehrschule und GUVV ganz klar herraus, das bei Einsätzen und Übungen der Feuerwehr prinzibiell die PSA getragen werden muß, wozu auch der Helm gehört.
Gruss
Oliver