Hallo,
als DLRGler kann ich leider auch keine verbindliche Antwort oder etwas schriftliches liefern.
Es kursieren aber einige wiedersprüchliche "ungeschriebene Gesetze".
1. Bei Einsätzen mit der Feuerwehr ist ein Helm zu tragen (unabhängig von der Einsatzart)
2. Auf Booten dürfen keine Helme getragen werden
3. Auf Booten dürfen die Kinnriemen nicht geschlossen werden.
Das einzige, daß es bei uns schriftlich gibt, ist eine Anweisung, dass der verantwortliche Einsatzleiter eine Gefährdungsanalyse vor Ort durchführen muss und dann die notwendig PSA anordnet.
Meine Meinung: Bei verschiedenen Tests im Schwimmbad mit Einsatzbekleidung, Helmen und Westen hat sich herausgestellt, daß die Kombination Weste+Helm (Sekumar 275N-Weste, vollautomatisch und Helm Dräger Gallet bzw. HPS4100) unproblematisch ist, solange kein Atemschutz getragen wird. Die West drückt den Helm im Nacken etwas nach oben, was die Sicht beeinträchtigt, aber das scheint weder gefährlich noch unangenehm. Bei der Kombination Gallet+Atemschutz fällt auf, daß der verschobene Helm die Maske vom Gesicht löst und sofort Wasser eindringt. Es besteht akute Ertrinkungsgefahr.
Besprochene Maßnahmen mit unserer Feuerwehr:
Bei jedem Brandeinsatz, bei dem das Feuerwehrboot mit Tragkraftspritze im Einsatz ist, wird auch ein DLRG-Rettungsboot alarmiert, welches ausschließlich die Aufgabe hat, das Feuerwehrpersonal zu sichern und ggfs. aus dem Wasser zu fischen. Diese Aufgabe kann das MZB nicht wahrnehmen, da es zu einem Innenangriff auf einem Binnenschiff an diesem festmachen muss.
Weiterhin hat die Feuerwehr besondere Westen beschafft, die wohl extra zu diesen Anwendungsfall passen. (Alubeschichtung und dünner im Nacken)




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