Hallo,

Zitat Zitat von redone
Wo das steht kann ich dir gerade auch nicht sagen, bin mir aber sicher das das von der Rettungsweste abhängt.
Bei den "normalen" Rettungswesten EN 396 150N Auftrieb und EN 399 275N Auftrieb ist es untersagt, weil:
Zum einen bei 150N nicht genug Auftrieb für ohnmachtsichere Lage mit Helm vorhanden ist.
das ist so formuliert einfach Blödsinn!
Das hängt nicht pauschal von der Weste ab, sondern auch von allem anderen was du an Bekleidung am Körper hast. Eine Rettungsweste mit 275N Auftrieb hält dich mit Feuerwehrschutzanzug sehr wohl ohnmachtssicher an der Wasseroberfläche. Ich gebe dir jedoch recht, dass es auch spezielle Fw-Rettungsweste zum Beispiel von Secumar gibt, deren äußere Hülle metalisiert ist und die eine erhöhte Auftriebsleistung haben, jedoch nur in der 275N-Klasse klassifiziert sind!

Generell ist es je nach Einsatzauftrag verschieden, ob wir einen Helm tragen oder nicht. Allerdings gibt es bei uns (Dräger HPS4100) auch keine Probleme bzgl. der Strangulation.

Gruß
Sebastian