Siehe ZH 1-712 der BGZ.
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Vorbemerkung
Diese Regeln erläutern die Unfallverhütungsvorschrift "Persönliche Schutzausrüstungen“ (VBG101) (z.Zt. Entwurf) hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken.In diesen Regeln ist die Richtlinie des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriftenfür Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durchArbeitnehmer bei der Arbeit (89/656/EWG) berücksichtigt.Die in diesen Regeln enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebensosichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten derEuropäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
1.Anwendungsbereich
1.1. Diese Regeln finden Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von persönlicherSchutzausrüstung gegen Ertrinken im gewerblichen Bereich.Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken sollen Personen, die auf oder amWasser bzw. auf oder an Flüssigkeiten arbeiten, gegen die Gefahr des Ertrinkensschützen.1.2. Diese Regeln finden keine Anwendung auf den internationalen Flugverkehr, den Seeverkehr und für Passagiere von Fahrgastschiffen, soweit nichts anderes bestimmt wird.
Beispiele für Anwendungsbereich
Im Bereich des Gemeindewesens:Mögliche Absturzgefahren mit zusätzlichem Risiko des Ertrinkens oder Versinkens: Im Feuerwehrdienst nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 11 "Einsätze auf dem Wasser“, bei Hilfeleistungen durch Einheiten der Hilfeleistungsunternehmen (Wasserwacht desBRK/DRK, DLRG sowie entsprechender Einheiten von ASB, JUH und MHD), bei Arbeiten in Einrichtungen des Abwasserwesens (Abwasserableitungs- undAbwasserbehandlungsanlagen), bei Arbeiten z.B. der Flußmeisterstellen, Talsperren, Gewässeraufsicht, bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen an und auf dem Wasser mitErtrinkungsgefahr, bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, in oder anabwassergefüllten Bauwerken, Räumen oder Becken, bei denen Ertrinkungsgefahr besteht.
Das Ding ist schon was älter, vielleicht mal bei den BGs nach ner aktuellen Version fragen.




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