Ich sag mal so. Der Unternehmer hat selber schuld das Er gefilmt wurde. Wenn er nicht gefilmt werden wollte, hätte er sich nicht dem Kameramann aufdrängen sollen.
Ich finde auch das in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht nicht greift, den die Aufnahmen galten den Unfall und da der Unternehmer einfach ins Bild gelaufen ist, seine Schuld. Schließlich war er ja nicht Mittelpunkt der Aufnahme, sondern der Unfall.
Blinky