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Thema: Bus drohte zu kippen !! Unternehmer drehte durch!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Alex22,

    so etwas ist schon x-fach ausgeurteilt, es wird also niemand mit dir wetten :-) Übrigens eröffnen Gerichte gar keine Verfahren über so eindeutige Sachverhalte.
    Viele Grüße
    Daniel

    P.S.: siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Relativ...Zeitgeschichte -> "Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (z. B. die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder z.B. Sportler während eines Spiel). Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden."

  2. #2
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    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.

    Also wenn man es genau nimmt, wenn Du von deinem Kumpel ein Foto machen möchtest, und er das nicht möchte, darfst Du es eigentlich nicht.
    Pressefreiheit hin oder her,der Unternehmer hätte das Recht Geld zu verlangen.Obwohl 2000€ schon etwas hoch gegriffen ist.

    Da ich selbst ab und zu Bus fahre, habe ich Verständnis für den Unternehmer.Denn so ein kleiner Doppelstockbus kostet einige Hundert Tausend Euro,es ist keine besonders gute Werbung fürs Unternehmen, wenn ein Fahrzeug aus dem Graben gefischt werden muß, und die Versicherung zahlt nun nicht unbedingt sofort, wenn ein Bus aus (vermutlich) eigene Schuld, in den Graben gerutscht ist!Das sind schon kosten, die Du Dir selbst ans Bein bindest.Wenn Du dein PKW in den Graben setzt, zahlt die Versicherung das auch nicht, nur die Schäden die durch dein Fahrzeug entstanden sind.
    Ein Bus ist halt nix anderes als ein Großer Bulli mit vielen Sitzplätzen.Und wenn der Unternehmer Geld sparen möchte, tut er es vielleicht(mutmaßung,keine Unterstellung!),an der Versicherung.

  3. #3
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    Hallo jumbo und Alex22,

    Zitat Zitat von jumbo
    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.
    ihr vergesst, dass hier ja nicht Bilder vom Bus und dem Unternehmer zum Zweck der Abbildung derer selbst, sondern zur Dokumentation einer Unfallstelle gemacht wurden. Ein derartiger Unfall steht in besonderem öffentlichen Interesse, deshalb dürfen die Bilder, die zur Sache - hier dem Unfall - gemacht wurden ohne Einwilligung veröffentlicht werden.


    Gruß
    Sebastian

  4. #4
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    @ Daniel ...
    und was ist damit?
    1995 - Anpassungen an EU-Recht

    Die Unterscheidung von einfachen und zeitgeschichtlichen Lichtbildern wurde in der Änderung des Urhebergesetzes vom 23. Juni 1995 zum 1. Juli 1995 aufgehoben, die Schutzfrist für Lichtbilder beträgt seitdem 50 Jahre nach Entstehung (wenn das Lichtbild innerhalb dieser Zeit nicht veröffentlicht wurde) oder 50 Jahre nach Veröffentlichung innerhalb dieser Frist nach § 72 Abs. 3 UrhG

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrec...Zeitgeschichte
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Alex, da geht es rein um das Urheberrecht.

    Nicht zu verwechseln mit dem Recht am eigenenen Bild.

  6. #6
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    mal ganz erhrlich, wenn der unternehmer sich nicht filmen lassen will dann soll man das doch berücksichtigen, pressefreiheit hin oder her das ist doch eine missliche lage für ein unternehmen! auch als der busfahrer mehrmals gesagt hat, dass man IHN nicht filmen soll hat man trotzdem draufgehalten. sowas kann ich auch nicht verstehen!

  7. #7
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    Naja, der Kameramann verdient eben damit sein Geld, Bilder von solchen Unglücken zu bringen, und da wird es ihm egal sein, was der Busunternehmer davon hält.

    Im endeffekt hat der Busunternehmer keine Chance, wie schon erwähnt, Gesicht, Kennzeichen und Beschriftung des Busses unkentlich gemacht und schon kanns ins Fernsehen.

  8. #8
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von jumbo
    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.
    Yo, neu ist das nun wirklich nicht. Filmen ist erlaubt - völlig unstrittig. Wie es mit einer Veröffentlichung aussieht, das steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifelsfall wird die Person einfach unkenntlich gemacht, damit ist das dann auch gegessen...

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