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Thema: Bus drohte zu kippen !! Unternehmer drehte durch!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von feuerteufellars
    Daniel hat Recht! In dem Fall wurde außerdem ein Presseartikel aus der Sache mit der Behinderung. Somit ist einmal der Bus eine Nachricht und die Sache über die wir diskutieren eine andere. In beiden Fällen ist der Unternehmer somit relative Person der Zeitgeschichte. Der Journalist wollte ja den Bus filmen, nur der Unternehmer hat sich permanent ins Bild gedrängt. Pech gehabt!

    Wie gesagt,e r ist relativer Person der Zeitgeschichte, also muss er nicht unkenntlich gemacht werden.


    In diesem Sinne....
    Er wäre vllt. "relative Person der Zeitgeschichte", wenn das Video nichts mit ihm persönlich zu tun hat, sondern er da nur rumsteht und zufällig gefilmt werden würde.

    Wenn man sich allerdings solche Überschriften anschaut wie

    "BUS DROHTE ZU KIPPEN !! UNTERNEHMER DREHTE DURCH IN WERMELSKIRCHEN !! VERSUCH MODERNER PIRATERIE AUF DEUTSCHLANDS STRASSEN !! s.VIDEO !! 27.5.06"

    liegt die Frage nahe, ob der Bericht wirklich dem gekippten Bus gilt, oder dem "Durchdrehenden Busunternehmer" - in dem Fall wär der Unternehmer dann nämlich Kernfigur der Dokumentation und somit keine "relative Person der Zeitgeschichte" mehr, oder irre ich da?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Nabend!

    Also relative Person der Zeitgeschichte ist wer mit einem Ereignis welches für die Öffentlichkeit, bzw. die breite Masse interressant ist/sein könnte unmittelbar mitwirkt oder anders beteiligt ist.

    In dem Fall ist das Verhalten des Unternehmers gegenüber der Presse interressant und somit wirkt er unmittelbar mit: Durch sein Verhalten, welches durch den, den Unfall seines Busses filmenden Kameramann hervorgerufen wurde.

  3. #3
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    Hm wenn ER nicht gefilmt werden möchte warum LÄUFT er dann freiwillig ins BILD ;)
    und wenn man es genau nimmer war das eine versuchte ERPRESSUNG ... ER hat mit gewalt androhung GELD gefordert was man auch in dem Video sieht und hört (wegschlagen der Kamera, aussage ich möchte 2000€ dafür das sie meinen Bus filmen)
    http://www.wieboldtv.de/pageID_3429019.html
    das rechte Video

  4. #4
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    Ich sag mal so. Der Unternehmer hat selber schuld das Er gefilmt wurde. Wenn er nicht gefilmt werden wollte, hätte er sich nicht dem Kameramann aufdrängen sollen.

    Ich finde auch das in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht nicht greift, den die Aufnahmen galten den Unfall und da der Unternehmer einfach ins Bild gelaufen ist, seine Schuld. Schließlich war er ja nicht Mittelpunkt der Aufnahme, sondern der Unfall.

    Blinky

  5. #5
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    Aber sein Bus war Mittelpunkt des Unfalls und da auch sicher sein Name draufstand wird das doch wieder ziemlich persönlich ... verzwickte Sache.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Aber sein Bus war Mittelpunkt des Unfalls und da auch sicher sein Name draufstand wird das doch wieder ziemlich persönlich ... verzwickte Sache.
    Nein, denk doch mal an ein anderes Beispiel, z.B. den Fleischskandal. Wenn in der Berichterstattung nicht der Firmenname genannt werden dürfte, dann wäre das wohl ein bisschen sinnlos? "Firma PIIIIIEEEEEEPPPP aus PIIIIIIEEEEEPPPPP handelt mit verdorbenem Fleisch." Tolle Pressemeldung!


    Gruß
    Sebastian

  7. #7
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    Zitat Zitat von StefanK
    und wenn man es genau nimmer war das eine versuchte ERPRESSUNG ... ER hat mit gewalt androhung GELD gefordert was man auch in dem Video sieht und hört (wegschlagen der Kamera, aussage ich möchte 2000€ dafür das sie meinen Bus filmen)
    Nö, prinzipiell keine Erpressung:

    Honorareinwilligung § 22 Satz 2 KUG

    Der Bildnisschutz wurde schon 1907 vom Gesetzgeber in § 22 Satz 2 KUG dahingehend eingeschränkt, daß der Abgebildete bei Erhalt einer Entlohnung für die Ablichtung seine Einwilligung zur Veröffentlichung derselben konkludent erklärt. Die nachweisbare Honorarzahlung für eine Foto- bzw. Filmaufnahme berechtigt somit zur Verbreitung des Bildnisses2. Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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