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Thema: Bus drohte zu kippen !! Unternehmer drehte durch!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    *kopfschüttel*

    Also ich als Kameramann hätte mir doch mal überlegt ob ich nicht wirklich die Herren in Grün dazu hole. Aus meienr Sicht ist das Verhalten des Busunternehmers geschäftsschädigend, weil der journalist mit solchen Aufnahmen nun mal sein Leben bestreitet. Andererseits kann ich auch den Busfahrer ein wenig verstehen.

    Und selbst wenn es darum ging wie der Kameraman an die Info gekommen ist, gilt immernoch sein Journalistendasein. Er darf ja schließlich Informationen erhalten und verbreiten ohne nachher wissen zu müssen wo er sie her hat. =)


    In diesem Sinne....

  2. #2
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    Ich verstehe den Busunternehmer nicht! Was ist denn bitte so schlim daran?? Sein Bus ist fast in den Graben abgeflogen - na und? Dafür hat er doch ne Versicherung! Natürlich ist es immer schlecht, wenn so ein Gefährt draufgeht aber warum regt der sich denn bitte wegen den Bildern so auf?
    MFG Flo

  3. #3
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    Hallo Alex22,

    so etwas ist schon x-fach ausgeurteilt, es wird also niemand mit dir wetten :-) Übrigens eröffnen Gerichte gar keine Verfahren über so eindeutige Sachverhalte.
    Viele Grüße
    Daniel

    P.S.: siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Relativ...Zeitgeschichte -> "Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (z. B. die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder z.B. Sportler während eines Spiel). Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden."

  4. #4
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    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.

    Also wenn man es genau nimmt, wenn Du von deinem Kumpel ein Foto machen möchtest, und er das nicht möchte, darfst Du es eigentlich nicht.
    Pressefreiheit hin oder her,der Unternehmer hätte das Recht Geld zu verlangen.Obwohl 2000€ schon etwas hoch gegriffen ist.

    Da ich selbst ab und zu Bus fahre, habe ich Verständnis für den Unternehmer.Denn so ein kleiner Doppelstockbus kostet einige Hundert Tausend Euro,es ist keine besonders gute Werbung fürs Unternehmen, wenn ein Fahrzeug aus dem Graben gefischt werden muß, und die Versicherung zahlt nun nicht unbedingt sofort, wenn ein Bus aus (vermutlich) eigene Schuld, in den Graben gerutscht ist!Das sind schon kosten, die Du Dir selbst ans Bein bindest.Wenn Du dein PKW in den Graben setzt, zahlt die Versicherung das auch nicht, nur die Schäden die durch dein Fahrzeug entstanden sind.
    Ein Bus ist halt nix anderes als ein Großer Bulli mit vielen Sitzplätzen.Und wenn der Unternehmer Geld sparen möchte, tut er es vielleicht(mutmaßung,keine Unterstellung!),an der Versicherung.

  5. #5
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    Hallo jumbo und Alex22,

    Zitat Zitat von jumbo
    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.
    ihr vergesst, dass hier ja nicht Bilder vom Bus und dem Unternehmer zum Zweck der Abbildung derer selbst, sondern zur Dokumentation einer Unfallstelle gemacht wurden. Ein derartiger Unfall steht in besonderem öffentlichen Interesse, deshalb dürfen die Bilder, die zur Sache - hier dem Unfall - gemacht wurden ohne Einwilligung veröffentlicht werden.


    Gruß
    Sebastian

  6. #6
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    @ Daniel ...
    und was ist damit?
    1995 - Anpassungen an EU-Recht

    Die Unterscheidung von einfachen und zeitgeschichtlichen Lichtbildern wurde in der Änderung des Urhebergesetzes vom 23. Juni 1995 zum 1. Juli 1995 aufgehoben, die Schutzfrist für Lichtbilder beträgt seitdem 50 Jahre nach Entstehung (wenn das Lichtbild innerhalb dieser Zeit nicht veröffentlicht wurde) oder 50 Jahre nach Veröffentlichung innerhalb dieser Frist nach § 72 Abs. 3 UrhG

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrec...Zeitgeschichte
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Alex, da geht es rein um das Urheberrecht.

    Nicht zu verwechseln mit dem Recht am eigenenen Bild.

  8. #8
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    mal ganz erhrlich, wenn der unternehmer sich nicht filmen lassen will dann soll man das doch berücksichtigen, pressefreiheit hin oder her das ist doch eine missliche lage für ein unternehmen! auch als der busfahrer mehrmals gesagt hat, dass man IHN nicht filmen soll hat man trotzdem draufgehalten. sowas kann ich auch nicht verstehen!

  9. #9
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von jumbo
    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.
    Yo, neu ist das nun wirklich nicht. Filmen ist erlaubt - völlig unstrittig. Wie es mit einer Veröffentlichung aussieht, das steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifelsfall wird die Person einfach unkenntlich gemacht, damit ist das dann auch gegessen...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Ich verstehe den Busunternehmer nicht! Was ist denn bitte so schlim daran?? Sein Bus ist fast in den Graben abgeflogen - na und? Dafür hat er doch ne Versicherung! Natürlich ist es immer schlecht, wenn so ein Gefährt draufgeht aber warum regt der sich denn bitte wegen den Bildern so auf?
    Ist doch egal, er will es nicht.

    IMO darf man der Veröffentlichung von Aufnahmen, die einen selbst zeigen, widersprechen, was der Busfahrer hier eindeutig getan hat. (Der Bus ist ne anderen Geschichte) Aber dass das Video veröffentlicht wurde, ohne dass das Gesicht des Unternehmers bzw. das Firmenlogo verwischt wurde, wundert mich doch schon etwas..

    Zitat Zitat von loxi
    Im endeffekt hat der Busunternehmer keine Chance, wie schon erwähnt, Gesicht, Kennzeichen und Beschriftung des Busses unkentlich gemacht und schon kanns ins Fernsehen.
    Allein die Veröffentlichung im Internet kann schon zur Anzeige gebracht werden!
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  11. #11
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    Hallo Leute,

    offensichtlich haben hier einige vergessen, worum es in diesem Fall eigentlich geht:

    der Busunternehmer will nicht, dass der Kameramann seinen Bus filmt. Diese Behinderung der Presse, die übrigens rechtlich geahndet werden kann, versucht er dadurch zu legitimieren, dass er SICH (SEINE PERSON) aktiv ins Bild rückt um so zu verhindern, dass der Bus gefilmt wird. Im gleichen Atemzug macht er deutlich, nicht gefilmt werden zu wollen!

    Also bleibt bitte bei den Tatsachen und versucht nicht, das Verhalten des Busunternehmers auch nur ansatzweise zu verteidigen.

    Viele Grüße
    Daniel

    P.S.: Max K., du redest einen Unsinn, das ist wirklich unbeschreiblich...

  12. #12
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    Zitat Zitat von Daniel Wladow
    P.S.: Max K., du redest einen Unsinn, das ist wirklich unbeschreiblich...
    Er hat eindeutig gesagt, das ER nicht gefilmt werden will. Dass das Video mit IHM drauf dann trotzdem veröffentlicht wird ist nebensächlich? (Und während des Wortgefechtes wird eindeutig der Unternehmer gefilmt, nicht der Bus)

    Dass er kein Recht hat die Pressefreiheit einzuschränken ist schon klar, aber hätte dann nicht mind. sein Gesicht bzw. der Name Seiner Firma verwischt werden müssen?
    Geändert von Max K. (30.05.2006 um 13:35 Uhr)
    hallo :E

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  13. #13
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    Zitat Zitat von Max K.
    Er hat eindeutig gesagt, das ER nicht gefilmt werden will. Dass das Video mit IHM drauf dann trotzdem veröffentlicht wird ist nebensächlich? (Und während des Wortgefechtes wird eindeutig der Unternehmer gefilmt, nicht der Bus)

    Dass er kein Recht hat die Pressefreiheit einzuschränken ist schon klar, aber hätte dann nicht mind. sein Gesicht bzw. der Name Seiner Firma verwischt werden müssen?

    Daniel hat Recht! In dem Fall wurde außerdem ein Presseartikel aus der Sache mit der Behinderung. Somit ist einmal der Bus eine Nachricht und die Sache über die wir diskutieren eine andere. In beiden Fällen ist der Unternehmer somit relative Person der Zeitgeschichte. Der Journalist wollte ja den Bus filmen, nur der Unternehmer hat sich permanent ins Bild gedrängt. Pech gehabt!

    Wie gesagt,e r ist relativer Person der Zeitgeschichte, also muss er nicht unkenntlich gemacht werden.


    In diesem Sinne....

  14. #14
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    auch wenn das tatsächlich so sein mag ...
    Ich finde es eine Frechheit das die Pressefreiheit vorgehen mag ...
    Wobei bei Wiki wieder steht
    Persönlichkeitsrecht

    Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in den ihren Lebens- und Freiheitsbereich.

    Rechtslage in Deutschland

    Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt.

    Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt.

    Somit ist das Recht am eigenem Bild durch den Art 2 GG geregelt womit ich mich nun frage welcher Art. des GG hat hier vorrang???
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Zitat Zitat von feuerteufellars
    Daniel hat Recht! In dem Fall wurde außerdem ein Presseartikel aus der Sache mit der Behinderung. Somit ist einmal der Bus eine Nachricht und die Sache über die wir diskutieren eine andere. In beiden Fällen ist der Unternehmer somit relative Person der Zeitgeschichte. Der Journalist wollte ja den Bus filmen, nur der Unternehmer hat sich permanent ins Bild gedrängt. Pech gehabt!

    Wie gesagt,e r ist relativer Person der Zeitgeschichte, also muss er nicht unkenntlich gemacht werden.


    In diesem Sinne....
    Er wäre vllt. "relative Person der Zeitgeschichte", wenn das Video nichts mit ihm persönlich zu tun hat, sondern er da nur rumsteht und zufällig gefilmt werden würde.

    Wenn man sich allerdings solche Überschriften anschaut wie

    "BUS DROHTE ZU KIPPEN !! UNTERNEHMER DREHTE DURCH IN WERMELSKIRCHEN !! VERSUCH MODERNER PIRATERIE AUF DEUTSCHLANDS STRASSEN !! s.VIDEO !! 27.5.06"

    liegt die Frage nahe, ob der Bericht wirklich dem gekippten Bus gilt, oder dem "Durchdrehenden Busunternehmer" - in dem Fall wär der Unternehmer dann nämlich Kernfigur der Dokumentation und somit keine "relative Person der Zeitgeschichte" mehr, oder irre ich da?
    hallo :E

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