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Thema: Bus drohte zu kippen !! Unternehmer drehte durch!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo jumbo und Alex22,

    Zitat Zitat von jumbo
    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.
    ihr vergesst, dass hier ja nicht Bilder vom Bus und dem Unternehmer zum Zweck der Abbildung derer selbst, sondern zur Dokumentation einer Unfallstelle gemacht wurden. Ein derartiger Unfall steht in besonderem öffentlichen Interesse, deshalb dürfen die Bilder, die zur Sache - hier dem Unfall - gemacht wurden ohne Einwilligung veröffentlicht werden.


    Gruß
    Sebastian

  2. #2
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    @ Daniel ...
    und was ist damit?
    1995 - Anpassungen an EU-Recht

    Die Unterscheidung von einfachen und zeitgeschichtlichen Lichtbildern wurde in der Änderung des Urhebergesetzes vom 23. Juni 1995 zum 1. Juli 1995 aufgehoben, die Schutzfrist für Lichtbilder beträgt seitdem 50 Jahre nach Entstehung (wenn das Lichtbild innerhalb dieser Zeit nicht veröffentlicht wurde) oder 50 Jahre nach Veröffentlichung innerhalb dieser Frist nach § 72 Abs. 3 UrhG

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrec...Zeitgeschichte
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Alex, da geht es rein um das Urheberrecht.

    Nicht zu verwechseln mit dem Recht am eigenenen Bild.

  4. #4
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    mal ganz erhrlich, wenn der unternehmer sich nicht filmen lassen will dann soll man das doch berücksichtigen, pressefreiheit hin oder her das ist doch eine missliche lage für ein unternehmen! auch als der busfahrer mehrmals gesagt hat, dass man IHN nicht filmen soll hat man trotzdem draufgehalten. sowas kann ich auch nicht verstehen!

  5. #5
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    Naja, der Kameramann verdient eben damit sein Geld, Bilder von solchen Unglücken zu bringen, und da wird es ihm egal sein, was der Busunternehmer davon hält.

    Im endeffekt hat der Busunternehmer keine Chance, wie schon erwähnt, Gesicht, Kennzeichen und Beschriftung des Busses unkentlich gemacht und schon kanns ins Fernsehen.

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