@ DaRake ...
Du machst einen Fehler den viele machen ... nicht nur die Hälfte lesen
im Absatz 2 des Art 5 des GG steht
zitat
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Im URG steht klipp und klar das jeder das Recht an seinem eigenen Bild hat, dadurch das der Reiseunternehmer eindeutig seinen Willen ausgesprochen hat das sein Bild NICHT verwendet werden darf greift hier auch dein GG nicht mehr.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.