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Thema: Bus drohte zu kippen !! Unternehmer drehte durch!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    Im URG steht klipp und klar das jeder das Recht an seinem eigenen Bild hat, dadurch das der Reiseunternehmer eindeutig seinen Willen ausgesprochen hat das sein Bild NICHT verwendet werden darf greift hier auch dein GG nicht mehr.
    Allerdings trifft das nur zu wenn diejenige Person der Grund der Aufnahmen ist.
    Da der Kameramann hier wahrscheinlich kaum ein Video über den Busunternehmer gedreht hat sondern eher die Bergungsarbeiten dürfte der Kameramann im Recht sein ...

    Allerdings hab ich mich schon einige Zeit nicht mehr mit dem Thema beschäftigt ... so hatte ich es noch im Kopf. Wenn jemand genauere Aussagen machen kann wärs gut!

    *edit: Wenn wir schon genau sind: Der Unternehmer darf auf jeden Fall nicht Gewalt androhen - sonst darf ihn der Kameramann anzeigen ;-)

    Flo


    PS: An oliver229: Man muss den Titel von Themen nicht mit Großbuchstaben und Rufezeichen schreiben.
    Geändert von Flogge (28.05.2006 um 19:06 Uhr)

  2. #2
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    Hallo Leute,

    das "Recht am eigenen Bild" - das auch noch 10 Jahre über den Tod der Betroffenen hinaus besteht - ist eine Ausprägung des durch die Art. 1 und 2 des Grundgesetztes (GG) geschützen Persönlichkeitsrechts. Es berechtigt jeden Menschen, darüber zu entscheiden, ob ein Ablichtung oder Videoaufnahme, die ihn zeigt, veröffentlicht werden darf. Wird diese Einwilligung nicht erteilt, so ist die Veröffentlichung der Fotografie oder des Videobildes grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gerichte haben den Schutzbereich des Rechts am eigenen Bild dabei in zeitlicher Hinsicht sogar noch erweitert und vorverlagert: die Betroffenen können bereits der Aufnahme selbst widersprechen, sofern diese zum Zwecke der Veröffentlichung erfolgt. Vor jeder Veröffentlichung muss daher geprüft werden ob eine Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich ist.

    AUSNAHMEN:
    Allerdings wird das Recht am eigenen Bild nicht schrankenlos gewährt. Der Gesetzgeber hat vielmehr in den §§ 23 und 24 des Kunsturhebergesetzes (KUG) eine Reihe bedeutender Ausnahmen niedergelegt, in denen Fotografien und Videoaufnahmen ohne Einwilligung veröffentlich werden dürfen. Der dadurch entstandene Spielraum einwilligungsfreier Fotografien und Videoaufnahmen wurde von den Gerichten der letzten 100 Jahre weiter präzisiert. Zu den wichtigsten Fällen einwilligungsfreier Motive zählen:

    - Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG)
    - Bilder von Versammlungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
    - Personen der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) -> als relative Person der Zeitgeschichte wird der Busunternehmer sich nicht wehren können, gefilmt zu werden, zu recht!

    Viele Grüße
    Daniel

  3. #3
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    Zitat Zitat von Daniel Wladow
    - Personen der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) -> als relative Person der Zeitgeschichte wird der Busunternehmer sich nicht wehren können, gefilmt zu werden, zu recht!
    Naja darauf würd ich jetzt nicht wetten wie da einzelne Richter entscheiden würden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    *kopfschüttel*

    Also ich als Kameramann hätte mir doch mal überlegt ob ich nicht wirklich die Herren in Grün dazu hole. Aus meienr Sicht ist das Verhalten des Busunternehmers geschäftsschädigend, weil der journalist mit solchen Aufnahmen nun mal sein Leben bestreitet. Andererseits kann ich auch den Busfahrer ein wenig verstehen.

    Und selbst wenn es darum ging wie der Kameraman an die Info gekommen ist, gilt immernoch sein Journalistendasein. Er darf ja schließlich Informationen erhalten und verbreiten ohne nachher wissen zu müssen wo er sie her hat. =)


    In diesem Sinne....

  5. #5
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    Ich verstehe den Busunternehmer nicht! Was ist denn bitte so schlim daran?? Sein Bus ist fast in den Graben abgeflogen - na und? Dafür hat er doch ne Versicherung! Natürlich ist es immer schlecht, wenn so ein Gefährt draufgeht aber warum regt der sich denn bitte wegen den Bildern so auf?
    MFG Flo

  6. #6
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    Hallo Alex22,

    so etwas ist schon x-fach ausgeurteilt, es wird also niemand mit dir wetten :-) Übrigens eröffnen Gerichte gar keine Verfahren über so eindeutige Sachverhalte.
    Viele Grüße
    Daniel

    P.S.: siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Relativ...Zeitgeschichte -> "Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (z. B. die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder z.B. Sportler während eines Spiel). Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden."

  7. #7
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    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.

    Also wenn man es genau nimmt, wenn Du von deinem Kumpel ein Foto machen möchtest, und er das nicht möchte, darfst Du es eigentlich nicht.
    Pressefreiheit hin oder her,der Unternehmer hätte das Recht Geld zu verlangen.Obwohl 2000€ schon etwas hoch gegriffen ist.

    Da ich selbst ab und zu Bus fahre, habe ich Verständnis für den Unternehmer.Denn so ein kleiner Doppelstockbus kostet einige Hundert Tausend Euro,es ist keine besonders gute Werbung fürs Unternehmen, wenn ein Fahrzeug aus dem Graben gefischt werden muß, und die Versicherung zahlt nun nicht unbedingt sofort, wenn ein Bus aus (vermutlich) eigene Schuld, in den Graben gerutscht ist!Das sind schon kosten, die Du Dir selbst ans Bein bindest.Wenn Du dein PKW in den Graben setzt, zahlt die Versicherung das auch nicht, nur die Schäden die durch dein Fahrzeug entstanden sind.
    Ein Bus ist halt nix anderes als ein Großer Bulli mit vielen Sitzplätzen.Und wenn der Unternehmer Geld sparen möchte, tut er es vielleicht(mutmaßung,keine Unterstellung!),an der Versicherung.

  8. #8
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    Hallo jumbo und Alex22,

    Zitat Zitat von jumbo
    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.
    ihr vergesst, dass hier ja nicht Bilder vom Bus und dem Unternehmer zum Zweck der Abbildung derer selbst, sondern zur Dokumentation einer Unfallstelle gemacht wurden. Ein derartiger Unfall steht in besonderem öffentlichen Interesse, deshalb dürfen die Bilder, die zur Sache - hier dem Unfall - gemacht wurden ohne Einwilligung veröffentlicht werden.


    Gruß
    Sebastian

  9. #9
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von jumbo
    Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.
    Yo, neu ist das nun wirklich nicht. Filmen ist erlaubt - völlig unstrittig. Wie es mit einer Veröffentlichung aussieht, das steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifelsfall wird die Person einfach unkenntlich gemacht, damit ist das dann auch gegessen...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Ich verstehe den Busunternehmer nicht! Was ist denn bitte so schlim daran?? Sein Bus ist fast in den Graben abgeflogen - na und? Dafür hat er doch ne Versicherung! Natürlich ist es immer schlecht, wenn so ein Gefährt draufgeht aber warum regt der sich denn bitte wegen den Bildern so auf?
    Ist doch egal, er will es nicht.

    IMO darf man der Veröffentlichung von Aufnahmen, die einen selbst zeigen, widersprechen, was der Busfahrer hier eindeutig getan hat. (Der Bus ist ne anderen Geschichte) Aber dass das Video veröffentlicht wurde, ohne dass das Gesicht des Unternehmers bzw. das Firmenlogo verwischt wurde, wundert mich doch schon etwas..

    Zitat Zitat von loxi
    Im endeffekt hat der Busunternehmer keine Chance, wie schon erwähnt, Gesicht, Kennzeichen und Beschriftung des Busses unkentlich gemacht und schon kanns ins Fernsehen.
    Allein die Veröffentlichung im Internet kann schon zur Anzeige gebracht werden!
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  11. #11
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    Hallo Leute,

    offensichtlich haben hier einige vergessen, worum es in diesem Fall eigentlich geht:

    der Busunternehmer will nicht, dass der Kameramann seinen Bus filmt. Diese Behinderung der Presse, die übrigens rechtlich geahndet werden kann, versucht er dadurch zu legitimieren, dass er SICH (SEINE PERSON) aktiv ins Bild rückt um so zu verhindern, dass der Bus gefilmt wird. Im gleichen Atemzug macht er deutlich, nicht gefilmt werden zu wollen!

    Also bleibt bitte bei den Tatsachen und versucht nicht, das Verhalten des Busunternehmers auch nur ansatzweise zu verteidigen.

    Viele Grüße
    Daniel

    P.S.: Max K., du redest einen Unsinn, das ist wirklich unbeschreiblich...

  12. #12
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    Zitat Zitat von Daniel Wladow
    P.S.: Max K., du redest einen Unsinn, das ist wirklich unbeschreiblich...
    Er hat eindeutig gesagt, das ER nicht gefilmt werden will. Dass das Video mit IHM drauf dann trotzdem veröffentlicht wird ist nebensächlich? (Und während des Wortgefechtes wird eindeutig der Unternehmer gefilmt, nicht der Bus)

    Dass er kein Recht hat die Pressefreiheit einzuschränken ist schon klar, aber hätte dann nicht mind. sein Gesicht bzw. der Name Seiner Firma verwischt werden müssen?
    Geändert von Max K. (30.05.2006 um 13:35 Uhr)
    hallo :E

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