Allerdings trifft das nur zu wenn diejenige Person der Grund der Aufnahmen ist.Zitat von Alex22
Da der Kameramann hier wahrscheinlich kaum ein Video über den Busunternehmer gedreht hat sondern eher die Bergungsarbeiten dürfte der Kameramann im Recht sein ...
Allerdings hab ich mich schon einige Zeit nicht mehr mit dem Thema beschäftigt ... so hatte ich es noch im Kopf. Wenn jemand genauere Aussagen machen kann wärs gut!
*edit: Wenn wir schon genau sind: Der Unternehmer darf auf jeden Fall nicht Gewalt androhen - sonst darf ihn der Kameramann anzeigen ;-)
Flo
PS: An oliver229: Man muss den Titel von Themen nicht mit Großbuchstaben und Rufezeichen schreiben.