Hallo zusammen !
@russmeyer
So sehe ich das auch.
@fapicard
Schau mal ins LBKG - hier der §25
Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.
Prinzipiell gilt folgendes:
Alarmstufe 1 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Einheitsführer Fw
Alarmstufe 2 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
Alarmstufe 3 (B) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
Alarmstufe 4 (C) - EL§25 - Landrat bzw. KFI
Alarmstufe 5 (D) - EL§25 - Landrat bzw. KFI
Gruß - die LeiDstelle
Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !