Also das mit der DLK ist nicht so weit hergeholt: Kenne ein Amt, da wollte ine große Bauherr einen Wohnpark errichten. Da entsprechende Gebäudehöhen vorgesehen waren, verband das Bauamt die Baugenehmigung mit der Auflage, der FF eine DLK bzw. Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.
Hat funktioniert, Wohnpark wurde gebaut und FF bekam eine DLK 23/12, leicht gebraucht aber ziemich neu und top Zustand.

PS: Kann ggf. auch einen Bauherrn verpflichten, eine Gebäudefunkanlage zu installieren und dafür sogar FuG´s vorzuhalten..