Als ergänzung muss ich jetz noch sagen das ein blaulicht und martinshorn für eine privat Person bzw Feuerwehrmann zulässig ist wenn der Einsatz erfolg in frage steht. Das heißt wenn ein Einsatz ohne einen bestimmten Kameraden nicht erfolgreich ausgehen würde dann darf dieser an seinem privaten Blaulicht und Horn benutzen!! Ansopnsten ist es Verboten wie schon so oft gesagt!! Deshalb ist es eigentlich für einen KBM oder ähnliches auch nicht nötig!! Aber es wird halt mal von obrigen Stellen genemigt!!
Bis dahin
Shorty