Klare Antwort:
Die Feldjäger stehen zur Absicherung der Kolonne da, damit man erkennt, dass die Kolonne gerade durchfährt. Die Ackerfänger dürfen aber z.B. nicht den Verkehr regeln, wenn kein BW-Fzg auf der Kreiuzung ist, also sperren, weil in 100m das erste Fzg kommt ist genauso verboten, wie das durchwinken eines an einer roten Ampel stehenden Pkw. Wer dann fährt begeht einen Verstoß gegen §37 Abs2 Satz1 StVO! Quittung laut Bußgeldkatalog:
- Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt: 50€, 3Punkte
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 125€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase: 125€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 200€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
in der Regel wird mindestens 1 Sekunde vergangen sein, daher sind 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot sicher. Der einzige Streitpunkt könnte das Bußgeld sein, ob 200€ oder "nur" 125€...
DENN:
Die Maskenball-Kameraden mit den Armbinden sind NUR BW-Angehörigen weisungsbefugt und KEINEN Zivilpersonen!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator