NEIN! Du darfst nie jemanden gefährden, da auch Sonderrechte unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewendet werden müssen.Zitat von fa2106
Ich persönlich muss aber sagen, dass ich einem Auto mit eingeschaltetem Warnblinker zunächst mal nicht freie Bahn schaffen werde, da ich eher denke, dass der irgend ein technsiches Problem hat oder jemanden abschleppt.
Grüße