Also
1) Ich kenne die Namen für Führungskräfte etc. nicht, habe ich aber oben erwähnt

2) Also im TKG steht:
Bewilligungspflicht für Funkanlagen

Begriffsbestimmungen

§ 3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
3. ,,Funkanlage'' elektrische Sende- oder Empfangseinrichtungen, zwischen denen eine beabsichtigte Informationsübertragung ohne Verbindungsleitungen mittels elektromagnetischer Wellen stattfinden kann;

§ 68. (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt.
(2) Soweit dies mit dem Interesse an einem ordnungsgemäßen und störungsfreien Fernmeldeverkehr vereinbar ist, kann der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen sowie die Einfuhr, den Vertrieb und den Besitz von Funksendeanlagen auch allgemein für bestimmte Gerätearten oder Gerätetypen mit Verordnung generell für bewilligt erklären.

Wie in §10 der BOS-Funkrichtline zu sehen, fällt BOS unter NICHT Öffentlicher Mobiler Landfunk. Hier ist auch von keiner allgemeinen Bewilligung die Rede.

Somit kann ich nur schließen, das Bos-Empfangsgeräte (und das sind ja bekanntlich FME) genehmigungspflichtig sind. Diese Genehmigung erfolgt dann in der Praxis allgemein für den RD und FF etc. Jedoch enthalt eine blöße Mitgliedschaft in den selben noch keine genehmigung, da diese erst von der oRGANISATION auf den einzelnen Übertragen werden muss.
Es muss wahrscheinlich Gründe gegeben haben, die dieses Genehmigung auschließen.
Wenn er zusätlich einen Organisationseingenen FME hat ist dies natürlich alles hinfällig

3) Vielleicht mit Treu und glauben anders Formuliert: Er musste davon ausgehen, keine Straftat zu begehen, da er als Mitglied dieser Organisation davon ausgehen musste, das die genehemigung auf ihn übertragen wird, da es dem Einsatzgeschehen zu gute kommt.

4) Natürlich nur wenn er mitglied in selbiger Feuerwehr wird. Dann kann diese die Genehmigung wieder auf ihn übertragen.

5) Natürlich führt ein ungesetzliches Verhalten neben der Strafverfolgung noch zu Diziplinarmaßnahmen (wie genau das in der Feuerwehr geregelt ist, weiß ich nicht. ) Man stelle sich vor man fährt mit einem RTW mit 50 auf eine Rote Ampel zu ohne zu bremsen und dann Unfall . Das ist dann mangelnde Sorgfaltspflicht. Das hat Strafverfolgung und in jeder normalen organisation auch Diziplinarische Maßnahmen zur Folge.


Trotzdem finde ich es lächerlich so zu handeln wie der OBM oder wer auch immer. Wahrscheinlich wollte man nur einen bestimmten Zweck damit verfolgen Gruß