Jetzt wird's leider wieder etwas OT...
@StefanMM:
Jeder darf BOS zuhören. Egal ob am Scanner, FME, Funkverkehr über FUG usw. Entscheidend ist, daß er den Inhalt nicht einen Dritter weitergibt!!
Du hast Dich aber schon mal bemüht das TKG zu lesen und auch zu verstehen? Ich verweise da mal auf § 85 (Fernmeldegeheimnis), § 86 (Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen) TKG (Telekommunikationsgesetz). Zusätzlich finden noch die §§ 201, 203, 331, 336, 353b, 358 StGB (Strafgesetzbuch) Anwendung.
Weiterhin gehe ich mal davon aus, dass Du in einer Feuerwehr in Bayern Dienst machst. Hier solltest Du eine förmliche Verpflichtung bekommen haben, die Du auch mit der Unterzeichnung der Niederschrift anerkennst. Hier ist ganz klar und eindeutig geregelt, was Du zu tun und zu lassen hast, bei der förmlichen Verpflichtung bekommst Du das auch genau erläutert.
Wenn Du Dich also z.B. zu Hause in Deinem Wohnzimmer aufhältst und den BOS-Funk per FME mithörst machst Du Dich strafbar! Auch jeder KBM, KBI oder KBR, der ähnlich handelt macht sich strafbar. Ausschlaggebend ist hier nicht der Dienstgrad, sondern die momentane Tätigkeit. Befindet sich der Mensch im Dienst kann er am FME mithören (nur bei besonderen Führungsdienstgraden in Bayern erlaubt, also ab KBM aufwärts), muss sich aber an die geltenden Gesetze halten. Das kleine Lichtlein darf hier nicht per offenem FME mithören. Du kannst natürlich Nachrichten über Funk mitbekommen, die nicht für Dich bestimmt sind (auf Probefahrt, beim Übungs-/Einsatzdienst), weil es sich nicht vermeiden lässt. Hier befindest Du Dich ja im Dienst. Aber hier hast Du Dich auch wieder an die geltenden Gesetze zu halten.
Es ist also nicht einfach so ein "Dummer-Jungen-Streich", wenn Du beim Mithören erwischt wirst!