Original geschrieben von axeme
Nun bleib doch mal realistisch. Welchen (einleuchtenden) Grund sollte eine Feuerwehrführung haben, einen Kameraden, der sich von seinem eigenen Geld einen FME kauft, ein Diszi anzuhängen (was aufgrund der bereits geschilderten Gesetzeslage gar nicht möglich ist)?
Grundsätzlich gilt immer noch: Wird ein FME (möglichst natürlich in Absprache mit der Führung) privat beschafft, so darf dieser auch auf den zugeteilten Schleifen betrieben werden.
Wenn da jemand anderer Meinung sein sollte, wäre es, glaube ich, der Diskussion dienlich, wenn mal konkrete Gesetzesauszüge präsentiert werden, in denen das geregelt ist.
ich glaub kaum das er sich nen fme gekauft hat den auf die schleifen programmiert hat die ihm zustehen, entweder er hat sich mehr drauf gemacht als er durfte oder er hat verbotenerweise monitorfunktion programmiert.
zusätz
@ axeme
auszug aus dem TKG
§ 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.
dadurch das jedes bundesland bestimmt wer an dem funkverkehrskreis teilnehmen darf und das für jeden landkreis das landratsamt meißt selbst regelt, (wer welche schleifen bekommt und feuerwehrintern der kommandant es bestimmt) hat derjenige illegal eine Funkanlage benützt um nachrichten zu empfangen, da er den FME ja anscheinend nicht benutzen durfte war die Nachricht nicht für sein FME bestimmt und somit hat er sich lt § 95 des TKG strafbar gemacht.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.
Geändert von Alex22 (13.02.2004 um 14:39 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.