Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.
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Hallo,
1. Was sind wesentliche Änderungen? Betsimmt nicht ein FME, den man sich privat beschafft......
2. Es scheint mir hier nicht darum zu gehen daß man einen FME auf BOS hat, sondern lediglich um ein organisatorisches Alarmierungsproblem........
Also bei so einem "Gesetzestext" hat sich jemand sehr viele Gedanken um nichts gemacht....
MfG
StefanMM