Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS);
Zusatzbestimmungen und ergänzende Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern zur BOS-Funkrichtlinie mit Formblatt „Jährliche Übersicht über
die Anzahl der mobilen BOS-Landfunkstellen“
2.1 Empfangsfunkanlagen
Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
- Anrufmeldeempfänger (ME O),
- Taschenmeldeempfänger (ME I),
- tragbare Meldeempfänger (ME II),
- ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
ME III und ME IV)
- digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
- digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP). Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.